(openPR) VdW Bayern: Hilfe für klamme Mieter und Tipps zum Schutz gegen Mietnomaden
München (12. September 2005) – Mietnomaden sind die wahren Heuschrecken der Mietwohnungsmärkte. Sie stürzen sich auf arglose Vermieter, ziehen von Wohnung zu Wohnung, zahlen keine Miete und verwüsten das Eigentum der Vermieter, wenn sie endlich ausziehen. Der VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen) rät, bereits bei Abschluss des Mietvertrages offen miteinander zu reden und Transparenz herzustellen. „Das nützt beiden Seiten“, so Verbandssprecher Xaver Kroner.
Im Gegensatz zu Mietschuldnern, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Miete zu zahlen, wollen „Einmietbetrüger“ nicht zahlen und nutzen das Mietrecht in ihrem Sinne aus. Vermietern bleibt nur eine fristlose Kündigung nach §554 BGB und eine Räumungsklage. „Doch es kann bis zu eineinhalb Jahre dauern, bis der Vermieter tatsächlich wieder über sein Eigentum verfügen kann“, schätzt Kroner.
Der Eigentümerverband Haus & Grund beziffert den Gesamtschaden durch Mietnomaden unter seinen Mitgliedern auf 25 Mio. Euro allein im vergangenen Jahr. „Private Vermieter können schon von einzelnen Fällen in den Ruin getrieben werden“, befürchtet Kroner.
Finanzielle Schadensbegrenzung könnte nach Auffassung des Verbandes das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Mietminderung (AZ: VIII ZR 216/04) vom 01. Juni 2005 ermöglichen. Vermieter können danach ausstehende Mietzahlungen in einem so genannten Urkundenprozess, einem beschleunigten Zivilprozess, geltend machen.
Von Mietnomaden nicht täuschen lassen
Der VdW Bayern empfiehlt Vermietern, sich vor Abschluss eines Mietvertrages die letzten Gehaltsabrechnungen, Nachweise (z.B. Kontoauszüge) über regelmäßige Mietzahlungen im früheren Mietverhältnis und bei Zweifeln eine Schufa-Selbstauskunft vorlegen zu lassen.
„Mietnomaden versuchen häufig, eine Ratenzahlung der Kaution zu vereinbaren, um nie die volle Höhe entrichten zu müssen. Vermieter sollten daher auf eine Bezahlung der vollen Kaution spätestens bei Schlüsselübergabe bestehen, sich nicht von einem teuren Auto oder Anzug täuschen und generell Vorsicht walten lassen“, rät Kroner.
Fristlose Kündigung vermeiden
Bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten sollten sich Mieter unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen. So können möglicherweise Ratenzahlungen vereinbart werden. In jedem Fall sollte zuerst die Miete bezahlt werden. Dies wird auch von Schuldnerberatungen, Wohnungs- und Sozialämtern – weiteren Anlaufstellen für Mieter in der Schuldenfalle – empfohlen. „Denn ab der zweiten nicht gezahlten Miete droht die fristlose Kündigung. Kein Dach über dem Kopf zu haben, ist wesentlich schlimmer als ein stillgelegter Telefonanschluss“, erläutert Kroner.
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Im VdW Bayern sind knapp 500 bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen – darunter 336 Wohnungsgenossenschaften und 86 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 570.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.
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