(openPR) Bestehende Rechtsordnung bietet ausreichenden Schutz
(dmb) „Haus & Grund Deutschland und die FDP müssen endlich Abschied nehmen von der Vorstellung, Mietnomaden würden in großem Umfange das Eigentum und Vermögen der Vermieter vernichten.“, kommentierte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes, die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP durch die Bundesregierung.
Tatsache ist:
- Mietnomaden, also Personen, die vorsätzlich Mietverhältnisse begründen mit der Absicht, keine Miete zu zahlen, teilweise noch die Räume verwüstet hinterlassen, stellen keine nennenswerte Größe auf dem deutschen Mietwohnungsmarkt dar. Die von der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fälle des sog. „Einmietbetruges“ sind deutlich rückläufig: Minus 1,1 % im Jahre 2006, minus 16,9 % im Jahre 2007. Auch andere Erkenntnisse, z. B. die statistisch erfassten Mietschulden, sprechen dafür, dass das Mietnomadentum keine nennenswerte Rolle im wohnungswirtschaftlichen Geschehen spielt.
- Die von der Rechtsordnung vorgesehenen Möglichkeiten, gegen säumige Mietzahler vorzugehen, sind ausreichend und wirksam.
- Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass Gerichte oder Gerichtsvollzieher bewusst bei Mietschulden zulasten der Vermieter entscheiden.
„Jetzt muss endlich Schluss sein mit den Wehklagen des Hauseigentümerverbandes über die existenzvernichtenden Folgen des Mietnomadentums“, forderte der DMB-Präsident in Berlin. „Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion unter dem Geschäftszeichen 16/10737 spricht eine deutliche Sprache. Mietnomaden treten als eine ganz kleine Ausnahmegruppe bei der Anmietung von Wohnraum auf. Ihnen kann bei richtiger Anwendung der vorhandenen Rechtsinstrumente frühzeitig und wirksam begegnet werden.“
Der Deutsche Mieterbund fordert Haus & Grund Deutschland und in gleicher Weise die FDP auf, die Aussagen der Bundesregierung zur Kenntnis zu nehmen und nicht länger ein angebliches Mietnomadentum als Grund für die Vermieterfeindlichkeit des geltenden Mietrechts und des Vollstreckungsrechts anzuführen.
„Es wird höchste Zeit, dass das Thema der Mietnomaden endlich auf eine sachliche Grundlage gestellt wird. Und die besagt: Das Mengengefüge des Mietnomadentums ist gering. Die geltende Rechtsordnung bietet ausreichende Möglichkeiten zum Schutz.“ So der Präsident des DMB.
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