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Vermieter können schneller gegen Mietnomaden vorgehen

22.04.200810:14 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Vermieter können schneller gegen Mietnomaden vorgehen

(openPR) In der aktuellen Präsentation in den Medien wird das Problem vieler Vermieter überdeutlich: Viele Mieter zahlen den vereinbarten Mietzins nicht oder nicht in voller Höhe. Hieraus entstehen in Deutschland jährlich Mietausfälle in Milliardenhöhe. Besonders dreist sind sogenannte Mietnomaden, die bereits bei Einzug wissen, dass sie ihre Miete nicht oder zumindest nicht vollständig zahlen, sondern das Objekt ständig wechseln. Vielen Vermietern kann in diesen Fällen ein Mittel an die Hand gegeben werden, ihre Mietschulden vor Gericht schneller durchzusetzen. Es gibt nämlich zwei Wege für Vermieter, vor Gericht Mietschulden einzuklagen: Der Vermieter kann entweder die normale Zahlungsklage einreichen. Dies bewirkt in der Praxis, dass der Mieter versuchen wird, den Prozess durch zahlreiche - meist völlig substanzlose - Einwendungen zu verschleppen. Solche Prozesse dauern oft jahrelang. Dem kann der Vermieter entgegenwirken, indem er den Prozess im Wege einer Urkundenklage führt, deren Zulässigkeit in derartigen Mietprozessen nunmehr anerkannt ist. Der Unterschied zur normalen Klage ist, dass der Richter bei der Urkundenklage primär den Anspruch aus der Urkunde prüft. Nach neuer Rechtsprechung ist der Mietvertrag als Urkunde anzusehen. Damit sind dem Mieter wesentliche Einwendungen zunächst einmal abgeschnitten, so dass der Vermieter einen schnellen Titel erhält. Der Richter prüft im Wesentlichen, ob die Voraussetzungen des urkundlichen Anspruchs vorliegen, also die Identität der Klageparteien mit den Parteien des Mietvertrages oder die Miethöhe aus dem Mietvertrag. Folgt dies aus dem Mietvertrag, so kann aufgrund der Urkunde sofort ein Urteil ergehen. Der Richter prüft nicht die häufig vorgebrachten Einwendungen des Mieters wegen Mängeln der Mietsache, falscher Mietfläche oder anderem. Hierfür gibt es ein sogenanntes Nachverfahren. Im Urkundenprozess gibt es sofort ein Urteil, das auch sofort vollstreckbar ist. Gerade in der augenblicklichen Situation, die - bedingt durch viele Mietausfälle - Vermieter in ausweglose Situationen bringen kann, weil sie ihre Bankschulden nicht mehr bezahlen können, kann die Urkundenklage eine Lösung der Probleme des Vermieters darstellen.
Eine Dokumentation der Urkundenklage ist jederzeit über den Vermieterverein e.V. Deutschland, Am Perlachberg 3 in 86150 Augsburg erhältlich.

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