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Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.

28.02.201216:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht

(openPR) Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen

Was ist den von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmern zu raten?

RP-Online berichtet am 5.11.2011 von 50 Entlassungen bei Haniel am Standort Duisburg/Ruhrort. Jeder 5. Mitarbeiter der Holding ist dem Bericht zufolge bis zum 31.12.2011 davon betroffen. Die Personalabteilung ist mit einer Halbierung der Belegschaft besonders stark betroffen. Grund des Stellenabbaus ist laut rp-online ein Strategiewechsel der Haniel-Holding. Für die betroffenen Arbeitnehmer wurde mit dem Betriebsrat ein Sozialplan ausgehandelt, der unter anderem Altersteilzeitregelungen und Abfindung vorsieht. Werden diese Angebote abgelehnt, kann es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen, so rp-online.



Für die Empfänger der Kündigung stellt sich dann oft die Frage: Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll? Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, ist die Klage meist anzuraten. Oft auch falls, wie im Fall der Haniel-Holding, eine Sozialplanabfindung angeboten wird.

Denn: Die Abfindung lässt sich im Verfahren meist deutlich aufstocken und auch andere Ansprüche, wie Arbeitszeugnis oder Urlaubsabgeltung können ebenfalls geregelt werden. Zusätzlich erhält der Arbeitnehmer die Sicherheit, dass sofort vollstreckt werden kann, falls der Arbeitgeber nicht zahlt.

Zu beachten ist, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss.

Arbeitnehmer-Tipp vom Fachanwalt: Das Vorgehen gegen eine Kündigung lohnt sich in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern nahezu immer. Wenn auch das Arbeitsverhältnis meist nicht gerettet werden kann: Zumindest eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Jahr der Beschäftigung (manchmal auch sehr viel mehr) ist regelmäßig drin. Auch wenn ein Sozialplan besteht, rate ich fast immer zur Kündigungsschutzklage. Meist können die Bedingungen der Beendigung deutlich verbessert und die Abfindung aufgestockt werden. Auch Änderungen der Arbeitsbedingungen sollte man auf ihre Wirksamkeit hin prüfen lassen. Hat man zugestimmt, ist später nichts mehr zu retten.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und von Dr. Attila Fodor, Rechtsanwalt, Essen

29.11.11

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte, Essen und Berlin
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Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-essen.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
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•Vertretung gekündigter Arbeitnehmer
•Kündigungsschutzklagen
•Außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen über Abfindungssummen
•Beratung von Arbeitnehmern im Fall ihrer Versetzung
•Beratung von Arbeitnehmern bei Änderungskündigungen
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•Vertretung von Arbeitnehmern in Statussachen (Problem der sogenannten „Scheinselbstständigkeit“)
•Statusklagen
•Vertretung von Arbeitnehmern bei allen Fragen des Arbeitsentgelts
•Beratung von Arbeitnehmern bei Aufhebungsverträgen
•Beratung von Arbeitnehmern bei Abwicklungsvereinbarungen
•Beratung von Arbeitnehmern im Fall einer Abmahnung
•Beratung zur rechtlichen Wirkung von Arbeitsvertragsklauseln
•Allgemeine Arbeitsvertragsberatung
•Beratung von Arbeitnehmern im Fall von Mobbing oder Bossing
•Beratung von Arbeitnehmern bei der Formulierung von Zeugnissen
•Zeugnisklagen
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•Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern in allen Prozessen vor den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten, in Berufungssachen vor allen Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

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