(openPR) Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland
Pressemitteilung № 44
Berlin, den 7. Juli 2005
Zu den Perspektiven eines Moratoriums
über die Todesstrafe in Belarus
Der Vorsitzende der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus W.Konopljow erklärte, er könne sich die vorläufige Verhängung in Belarus eines Moratoriums über Todesstrafe vorstellen, obwohl seine Meinung auch mit der Auffassung seiner Wähler nicht völlig übereinstimme. Die Ergebnisse dieser Maßnahme könnte man erst später einschätzen.
Wie W.Konopljov gleichzeitig betonte, zeigten die Erfahrungen anderer Länder, dass die Abschaffung der Todesstrafe den Stand der Sicherheit von Bürgern nicht unbedingt beeinflusse.
Wie der Innenminister der Republik Belarus W.Naumov zu diesem Thema ausführte, werde die Todesstrafe, laut belarussischer Verfassung, nur in äußersten Ausnahmefällen für besonders schwere Delikte und nur gemäß einem Gerichtsurteil verhängt. Es würden seit langem immer weniger Menschen zur Todesstrafe verurteilt, im laufenden Jahr, beispielsweise, nur 2 Personen.
Der Innenminister zeigte sich überzeugt, dass diese Tendenz tatsächlich die allmähliche Bewegung zur Abschaffung der Todesstrafe bedeute. Die Entscheidung darüber bzw. über die Einführung eines Moratoriums auf ihre Anwendung solle aber nicht auf der Arbeitsebene, sondern im Ergebnis einer Volksabstimmung getroffen werden, – hob er hervor.
Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland
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