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Körperschaftsstatus für Zeugen Jehovas enthüllt den wahren Charakter des deutschen Staatskirchensystems

24.03.201115:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Körperschaftsstatus für Zeugen Jehovas enthüllt den wahren Charakter des deutschen Staatskirchensystems

(openPR) Kein "kooperatives" Verhältnis von Staat und Kirche, sondern einseitige Privilegierung

Zur Frage des Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas erklärt der Erste Vorsitzende des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), René Hartmann:



Die Versuche einzelner Bundesländer, den Zeugen Jehovas den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verweigern, dürften sich als aussichtslos herausstellen. Damit erweist sich sogenannte kooperative Verhältnis von Staat und Kirche als Etikettenschwindel.

Der Begriff der "Kooperation" suggeriert ein Verhältnis, von dem beide Seiten profitieren. Tatsächlich stellt sich aber heraus, dass der Staat für die Privilegien, die mit dem Körperschaftsstatus verbunden sind (wie Kirchensteuereinzug, Gebührenbefreiung u. a.) keine Gegenleistungen erwarten darf. Dies verstieße nämlich gegen die durch das Grundgesetz garantierte Autonomie von Religionsgemeinschaften.

Dass der Staat von Religionsgemeinschaften nicht fordern kann, dass sie in ihrer inneren Ordnung die Werte der Verfassung respektieren, ist nichts Neues. Denn für das Grundgesetz so wesentlichen Werte wie Demokratie oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben auch innerhalb der katholischen Kirche keine Geltung. Dass diese dennoch den Anspruch erhebt, das Wertefundament der Gesellschaft zu sichern, muss als groteske Anmaßung bezeichnet werden.

Tatsächlich ist das Verhältnis zwischen Staat und Großkirchen nicht von wechselseitiger Kooperation, sondern von einseitiger Privilegierung der Kirchen zu Lasten des Staates geprägt. Der Beitrag der Kirchen zum Sozialsystem beispielsweise erweist sich als illusorisch, sobald die Subventionen des Staates an die Kirchen gegengerechnet werden.

Die Lehre der Zeugen Jehovas wird nicht ohne Berechtigung als fundamentalistisch bezeichnet. Dass einer solchen religiösen Gemeinschaft aus Gründen der Gleichbehandlung der privilegierte Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt werden muss, versetzt dem Konzept einer "Kooperation" von Staat und Kirchen den Todesstoß.

Die Schlussfolgerung kann nur sein, die Privilegierung von Religionsgemeinschaften durch den Staat, zu der auch der Körperschaftsstatus zählt, zu beenden.

Hintergrund:

Mitte März haben die Zeugen Jehovas beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg erhoben, um ihre Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erreichen.

Bislang haben 12 Bundesländer den Zeugen Jehovas den Körperschaftsstatus verliehen. Zuvor war das Land Berlin mit seinem Versuch, die Verleihung zu verweigern, im Dezember 2000 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Links:

Zeugen Jehovas klagen gegen Land Baden-Württemberg (Stuttgarter Zeitung)
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.glaubensgemeinschaft-zeugen-jehovas-klagen-gegen-das-land.2a9fd8f4-52ca-409d-9a05-2c4d1a93383b.html

Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas erfolgreich (Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2000)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg159-00.html

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