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Russland ficht Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs an

27.09.201008:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Regierung will am rechtswidrigen Verbot von Jehovas Zeugen festhalten

ST. PETERSBURG (Russland) — Am 9. September 2010 hat Russland offiziell die seinerzeit einstimmig getroffene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) angefochten, mit der das Verbot von Jehovas Zeugen in Moskau für rechtswidrig erklärt wurde. Russland hat jetzt beantragt, den Fall an die Große Kammer zu verweisen. Gemäß Urteil vom 10. Juni 2010 ist der russische Staat „gesetzlich verpflichtet, ... die vom Gericht festgestellten Rechtsverletzungen zu beenden und die Folgen so weit wie möglich wiedergutzumachen“.



Die einstimmige Entscheidung des EGMR machte deutlich, dass das Verbot von Jehovas Zeugen ein Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte wie Religions- und Versammlungsfreiheit darstellt, die die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert. Das Verbot von Jehovas Zeugen in Moskau aufzuheben und ihren Status als offiziell anerkannte Religionsgemeinschaft wiederherzustellen, wäre ein wichtiger Schritt nach vorn hinsichtlich der Religionsfreiheit in Russland. Da die russische Regierung aber beantragt hat, den Fall vor die Große Kammer des Gerichtshofs zu bringen, verschleppt Russland seine Verpflichtung, den Gerichtsentscheid umzusetzen. Die intolerante Haltung gegenüber Jehovas Zeugen in Russland wird so verstärkt.

Das Verbot von Jehovas Zeugen in Moskau stützte sich auf ein Urteil des Moskauer Stadtgerichts vom 16. Juni 2004. Man rechtfertigte damit immer wieder feindselige Kampagnen mit dem Ziel, Jehovas Zeugen in ganz Russland zu verbieten. Seitdem bedroht eine Serie negativer Gerichtsentscheide die Religionsfreiheit in Russland. Besonders die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 8. Dezember 2009 bezüglich der Schriften von Jehovas Zeugen führte zu einer starken Zunahme der Zahl und Intensität von Übergriffen. Es gab Brandanschläge auf ihre Anbetungsstätten, Angriffe auf Einzelpersonen, unberechtigte Festnahmen, ja Hunderte von dokumentierten Fällen religiöser Intoleranz, zu denen russische Behörden angestiftet oder die sie stillschweigend geduldet haben. Und die Angriffe gehen unvermindert weiter.

Jehovas Zeugen auf der ganzen Welt hoffen sehr, dass der Europäische Gerichtshof entweder die bisherige Entscheidung bestehen lässt oder sie durch eine Entscheidung der Großen Kam­mer sogar noch bekräftigt.

Medienkontakt:
Belgien, European Association of Jehovah’s Christian Witnesses, Telefon +32 2 782 0015
Sergej Tarasow (Russland), Telefon +7 812 702 2691
J. R. Brown (USA), Telefon +1 718 560 5600
Wolfram Slupina (Deutschland), Telefon 06483 413110, Telefax 06483 413100, E-Mail

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