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AUFRUF ZUR MONTAGSDEMONSTRATION GEGEN ARMUT

01.11.201008:34 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: AUFRUF ZUR MONTAGSDEMONSTRATION GEGEN ARMUT

(openPR) „Wer richtige Reformen will, der wende sich an Dr. Martin Luther!“

Als am 09. Februar 2010 der erste Senat des Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen und den aktuellen Regelsatz für verfassungswidrig erklärte, wurden vielen Bürgern in Leipzig und der Bundesrepublik Hoffnung auf eine „positive Entwicklung“ der ihnen zur Verfügung gestellten finanziellen Unterstützungen gemacht. Bis zum 31.12.2010 wurde die Bundesregierung verpflichtet, die Widersprüchlichkeiten zu lösen.



In der vorigen Woche wurde das Gesetzgebungsverfahren gestartet, welches mit dem Beschluss des Bundestages am 17.12. diesen Jahres beendet werden soll. Nach dem vorgelegten Referentenentwurf, mit dem die Bundesregierung die Verfassungskonformität erhalten will, sollen die Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Sozialgeld und aufstockendem Arbeitslosengeld II zukünftig fünf Euro im Monat mehr erhalten.

Nicht nur, dass der vorgelegte und zur Gesetzgebung bestimmte „Entwurf der Referenten“ keine Rücksicht auf bereits letztinstanzlich gefällte Bundessozialgerichtsurteile nimmt und diese offensichtlich vorsätzlich negiert. Mit vielen Tricks werden den Anspruchsberechtigten Leistungen nicht gewährt, die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums eigentlich notwendig wären.

Sicher ist, dass dieses „Werk“ wieder im Mülleimer der Verfassungsrichter landen wird. Doch bis dahin ist es ein langer Weg. In zwei bis drei Jahren wird die Regierung vielleicht wieder eine Jahresfrist aus einem Urteil der Richter aus Karlsruhe erhalten und im Urteil wird wieder der Satz „Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember zu treffen hat, weiter anwendbar.“ stehen.

Die Regierungskoalition will für die Bundestagszustimmung den sogenannten Oppositionsparteien im Mindestlohn und den Ganztagsschulen entgegenkommen, denn wenn dieser Entwurf am Brandenburger Tor keine Mehrheit findet und in den Vermittlungsausschuss muss, ist dies am 01.01.2011, gleich zu Beginn des neuen Jahres, eine neuerliche Pleite für die Schwarz-Gelbe Regierung.


Jetzt gilt es Solidarität zu üben, denn dieses Gesetz erhält den Druck auf alle Beschäftigten und treibt die Lohnspirale weiter nach unten.

Die Wählervereinigung Leipzig ruft zur

Montagsdemonstration 18:00 Uhr am Nikolaikirchhof

auf.
Zeigt, dass wir nicht mehr mit dem Regierungshandeln einverstanden sind, denn das Sparen im Bund und Land gibt nur die Kosten in die Städte und Gemeinden weiter und bringt die immer höher verschuldeten Kommunen um ihr Recht auf Selbstverwaltung. Die Regelsatz-Farce ist auch hier in Leipzig nicht nur Angelegenheit der über 80.000 damit direkt Betroffenen.

Das Gleichgewicht verliert seine Stabilität.

Weitere Infos unter www.regelsatzerhoehung.de.



Karsten Kietz
Vorsitzender der Wählervereinigung Leipzig (WVL) e.V.
und des AK Sozial

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