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Landesjagdgesetzreform in Rheinland-Pfalz: Tierrechte und Tierschutz werden ignoriert

16.06.201017:22 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) pro iure animalis startet Protestsaktion

Mainz/Landau. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat eine Landesjagdgesetzreform auf den Weg gebracht. Seit Monaten wird der Gesetzesentwurf des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Forsten und Verbraucherschutz (MULFV) diskutiert, der im Kern eine Neuregulierung von verwaltungstechnischen und strukturellen Belangen zur Jagd vorsieht. Tierschutzaspekte finden in dem vorgelegten, von Frank Ridderbusch und Jens Jacob erarbeiteten Entwurf, keine nennenswerte Berücksichtigung.


Somit wird, was Tierrechte, Tierschutz und die Ökologie angeht, an dem Regelwerk festgehalten, welches in wesentlichen Teilen auf dem Reichsjagdgesetz von 1934 basiert. Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse in Sachen Wildbiologie, sowie Ökologe der letzten sieben Jahrzehnte, finden somit nach wie vor keinen Einzug in das gesetzliche Regelwerk.
Tier- und Naturschützer kritisieren seit langem dieses Gesetz, das einer zügellosen Hobby- und Spaßjagd Tür und Tor öffnet, die antianimalistische Freizeitbeschäftigung stützt und fördert. Ministerin Conrad versäumt auch keine Gelegenheit zu betonen, dass sie die Jagd als ein schützenswertes Kulturgut mit traditionellen Wurzeln sieht und möchte zudem den Jagdtourismus nach Rheinland-Pfalz fördern, der nach ihrer Auffassung einen positiven Aspekt für die Gastronomie und den Tourismus allgemein darstellt. Aus diesem Standpunkt heraus ist zu erkennen, dass für die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Forsten und Verbraucherschutz hier klar die wirtschaftlichen Aspekte im Vordergrund stehen und keinesfalls ein ausgewogener Schutz der Umwelt und des Tierreichs.
Der vielzitierte Jagdlobbyismus dürfte hierzu auch einen wesentlichen Beitrag leisten.
Im Zuge der Gesetzesnovellierung kamen keine Experten in Sachen Tierschutz zu Wort. Einlassungen und Ausarbeitungen zu diesem Themenkomplex, wie beispielsweise die ausführliche Dokumentation „Jagd in Deutschland – eine kritische Analyse“ von pro iure animalis, werden nach wie vor ignoriert. Hingegen finden die Einwände und Forderungen des Landesjagdverbandes (LJV) höchste Beachtung. So wurden wesentliche Teilbereiche des Gesetzesentwurfes im intimen Rahmen zwischen Ministerpräsident Beck, Ministerin Conrad und dem LJV ausgehandelt. Ein Vorgehen, das wichtige demokratische Prinzipien konterkariert. Auch der in Rheinland-Pfalz installierte Tierschutzbeirat hat sich nicht zu Wort gemeldet und blieb der öffentlichen Anhörung im Landtag trotz Einlandung gleich ganz fern. Bei dieser Anhörung fanden ausschließlich weitestgehend kritiklose „pro Jagd“ Argumentationen statt, bis dahin gehend, dass der Bogenschützenverband für die Etablierung Bogenjagd eintrat.
Jagd ist für das Gros der Jäger eine Hobby- und Freizeitbeschäftigung mit hohem Prestigewert. Durch die zügellose Jagd findet so ein hohes Maß an Tierqual, beispielsweise verursacht durch mangelnde Sachkenntnis, tierquälerische Treibjagden und mangelnde Schießleistung, statt. Bei Gesellschaftsjagden entsteht neben dem resultierenden Tierelend auch eine nicht zu unterschätzende Gefährdung der Öffentlichkeit. So ist unter Experten unstrittig, dass der durch den Jagddruck ausgelöste Fluchtreflex der Tiere für eine nicht zu vernachlässigende Zahl der Wildunfälle im Straßenverkehr verantwortlich ist. Diese Missstände finden nach wie vor keinerlei Eindämmung, weder durch das bestehende, noch durch das neue angestrebte Jagdgesetz.

pro iure animalis hat aus diesem Grund zu einer Protestaktion, die von zahlreichen Tierschutzorganisationen unterstützt wird, gegen die Gesetzesnovellierung in vorgelegter Form aufgerufen. In diesem E-Mail-Protest, an dem die Unterstützer auf der Internetseite www.pro-iure-animalis.de der Tierrechtsinitiative teilnehmen können, werden folgende Forderungen an die Landesregierung gestellt:

· Verbot der tierquälerischen Fallenjagd.
· Konsequentes Verbot des Haustierabschusses.
· Das längst überfällige Verbot von Bleimunition.
· Regelungen zum Schutz der Bevölkerung bei den unkontrollierten und tierschutzwidrigen Treib- und Drückjagden.
· Keine weitere willkürliche Festlegung von Abschussquoten ohne wissenschaftlich fundierte Ermittlung von Tierbestandszahlen.
· Die Vorlage eindeutig nachvollziehbarer Schadenssummen in der Land- und Forstwirtschaft, die aus Wildschäden resultieren, wird gefordert .
· Abschaffung der Zwangsbejagung, die eine Verletzung der Menschenrechte darstellt.
· Etablierung einer unabhängigen Kontrollinstanz für die Jagd bei den Behörden. Beenden Sie die undemokratische Selbstkontrolle der Jäger.
· Weiterführend, wenn auch außerhalb des Jagdgesetzes anzusiedeln: Werbeverbot für Auslandsjagden. Bei Jagdreisen werden aus reiner Tötungsgier sowohl bestandsbedrohte und oft international streng geschützte Arten als auch zahme Zuchttiere (z.B. Löwen) von pathologischen Tiertötern erlegt.

Dieser Forderungskatalog ist bewusst so gehalten, dass sich gewissenhafte Jäger diesen Forderungen anschließen können und dies auch tun. Denn jeder dieser neun Punkte beinhaltet Themenbereiche, die auch innerhalb der Jagdszene kontrovers diskutiert werden, oftmals auch zur Spaltung innerhalb der Jägerschaft führen und keinesfalls an dieser Stelle eine Jagd im Grundsatz in Frage stellen.

Die am 7. Juni 2010 gestartete Protestaktion von pro iure animalis findet sehr große Resonanz. Bis zum 16. Juni 2010 sind bereits über 2.100 Protestmails bei den Verantwortlichen in der Landesregierung eingegangen. Die Aktion wird bis zum 30. Juni 2010 fortgesetzt.



Weitere Informationen unter: www.pro-iure-animalis.de
V.i.s.d.P.: pro iure animalis, Harald Hoos, 76829 Landau, 0175-8033918

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