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Keine Tierschutz-Verbandsklage für Zoos in Rheinland-Pfalz

25.03.201410:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Gemeinsame Pressemitteilung
Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Rheinland-Pfalz e.V.
Deutscher Tierschutzbund – Landesverband Rheinland- Pfalz e.V.

25.03.2014

Keine Tierschutz-Verbandsklage für Zoos in Rheinland-Pfalz


Tierschutzverbände verurteilen das Vorhaben der SPD und Grünen Landtagsfraktionen

Am 26.03.2014 stimmt der rheinland-pfälzische Landtag über den Gesetzantrag der Landesregierung zur Einführung der Tierschutz- Verbandsklage auf Landesebene ab. Die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen verfolgen per Antrag, der am Mittwoch eingebracht werden soll, die Tierhaltung in Zoos von der Tierschutz-Verbandsklage auszunehmen.
Menschen für Tierrechte-Rheinland-Pfalz und der Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes verurteilen das Ansinnen der Regierungsfraktionen als Klientelpolitik, die sich gegen unseren Rechtsstaat richtet.

„Auch für Zoos gilt das Tierschutzrecht und keinesfalls nur das Naturschutz- recht, so wie das SPD und Grüne vorgeben. Die Zoos können gegen Tierschutzauflagen der Behörden, die ihnen zu hoch erscheinen, gerichtlich vorgehen. Aber niemand kann gegen zu niedrige Tierschutzauflagen klagen.
Genau das will und muss die Tierschutz-Verbandsklage ändern, wer hier einen Sonderstatus fordert hat unserer Rechtsstaat nicht verstanden“, so Dr.
Christiane Baumgartl-Simons, Vorsitzende Menschen für Tierrechte Rheinland-Pfalz.

Andreas Lindig, Vorsitzender des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes fügt hinzu: „Für die Kontrolle der Zoos sind die Veterinärämter zuständig und nicht die Naturschutzbehörden. 2011 wurden in einer Studie erhebliche Tierschutzmissstände in Zoos, auch in einem rheinland-pfälzischen ermittelt. Es schockiert, dass SPD und Grüne einen Zweiklassentierschutz vertreten.“

Nach Aussagen der Verbände geht es bei der Tierschutz-Verbandsklage nicht ausschließlich um Tierschutz, sondern auch um das Prinzip der Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaats. Nur die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden –sozusagen als Anwalt der Tiere – tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Verbände können zunächst ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einbringen. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, können die Verbände den Behördenentscheid per Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Das Gesetz beseitigt somit einen gravierenden Mangel, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen, mit denen sie nicht einverstanden sind, klagen.

Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und das CDU-SPD regierte Saarland haben die Tierschutz-Verbandsklage bereits eingeführt. Die Landtags von Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt beraten zurzeit über das Klagerecht, und die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen haben die Einführung in ihren Koalitionsverträgen festgeschrieben.

Kontakt:
Dr. Christiane Baumgartl-Simons 0172-2348106 Andreas Lindig 0170-2019369

Link zum Gesetzentwurf
http://www.tierschutzwatch.de/index.php?Itemid=6&option=com_zoo&view=item&ca
tegory_id=218&item_id=524


EU Zoo Report 2011
http://www.bmt-tierschutz.de/wp/wp-content/uploads/2013/05/BFF-EZR-GERMANY-1
6-04-13.pdf

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