(openPR) Gemeinsame Pressemitteilung
Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Rheinland-Pfalz e.V.
Deutscher Tierschutzbund – Landesverband Rheinland- Pfalz e.V.
19.02.2014
CDU-Landtagsfraktion will Tierschutz-Verbandsklage verhindern - Offener Brief der Landestierschutzverbände an Julia Klöckner
Am 20.02.2014 berät der rheinland-pfälzische Landtag über den Antrag der CDU: In diesem fordert die CDU die Landesregierung zur Rücknahme ihres Gesetzentwurfes zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage für anerkannte Tierschutzorganisationen auf. Menschen für Tierrechte-Rheinland-Pfalz und der Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes sind der Ansicht, dass der CDU-Antrag unsere Rechtsstaatlichkeit beschädige. Dies haben die beiden Organisationen jetzt Julia Klöckner, Fraktionsvorsitzende der CDU, in einem offenen Brief mitgeteilt.
Im Brief heißt es: „…Es ist ein Gebot unseres Rechtsstaats, dass behördliches Handeln von beiden Seiten überprüfbar sein muss…. Bekanntlich kann bisher nur die Tiernutzerseite gegen Tierschutzauflagen der Behörde klagen. Wer also der Tierschutzseite, so wie dies der Antrag der CDU-Fraktion verfolgt, das Klagerecht verweigert, stellt die umfassende gerichtliche Überprüfung behördlichen Handelns und damit die Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt als Grundpfeiler unseres Rechtsstaats in Frage…“.
„Bei der Tierschutz-Verbandsklage geht es nicht ausschließlich um Tierschutz, sondern auch um das Prinzip der Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaats. Das hat die CDU wohl vergessen“, so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, Vorsitzende Menschen für Tierrechte Rheinland-Pfalz.
Andreas Lindig, Vorsitzender des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes hebt hervor: „ Es ist traurig, dass die CDU sich genauso gegen die Tierschutz-Verbandsklage stellt wie seinerzeit gegen das Staatsziel Tierschutz. Hier hat sie letztlich zugestimmt und das Ergebnis als ihren Erfolg verkauft“.
Nur die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden – sozusagen als Anwalt der Tiere – tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Verbände können zunächst ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B.
Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einbringen. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, können die Verbände den Behördenentscheid per Verwaltungs- gericht überprüfen lassen. Das Gesetz beseitigt somit einen gravierenden Mangel, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen, mit denen sie nicht einverstanden sind, klagen.
Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und das CDU-SPD regierte Saarland haben die Tierschutz-Verbandsklage bereits eingeführt. Der Schleswig-Holsteinische Landtag berät zurzeit über das Klagerecht, und die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen haben die Einführung in ihren Koalitionsverträgen festgeschrieben.
Kontakt: Dr. Christiane Baumgartl-Simons 0172-2348106
Zum Antrag der CDU http://www.tierschutzwatch.de/index.php?Itemid=6&option=com_zoo&view=item&ca
tegory_id=164&item_id=529
Zum Gesetzentwurf
http://www.tierschutzwatch.de/index.php?Itemid=6&option=com_zoo&view=item&ca
tegory_id=218&item_id=524
