(openPR) Im Mai 1949 lehnte die Mehrheit der Abgeordneten des Bayerischen Landtags die sogenannte „Bonner Verfassung“ ab. War es bayerischer Eigensinn, der sie damals so entscheiden ließ? Wollten sie nur wieder mal – typisch bayerisch, so könnte man meinen – eigene Akzente setzen in der Grundgesetzdebatte?
In den frühen Morgenstunden des 20. Mai 1949 verkündete Michael Horlacher, Präsident des Bayerischen Landtags: „Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist folgendes: Abgestimmt haben 174 Abgeordnete; davon stimmten 64 mit „Ja“, 101 mit „Nein“ und 9 mit „Ich enthalte mich“. Ich habe demgemäß festzustellen: Das Grundgesetz in der vorliegenden Fassung hat nicht die Zustimmung des Bayerischen Landtags gefunden.“
Den meisten der Abgeordneten war das Grundgesetz zu zentralistisch. Vor allem der Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“, aber auch andere Bestimmungen, die der Bundesrepublik zu große innerpolitische Kompetenzen einräumten, stießen auf Ablehnung.
Die Auflösung des Freistaats Bayern durch die Nazis war vielen Parlamentariern noch in Erinnerung. Aus dieser Erfahrung heraus wollten sie „dem Zentralismus nicht wieder die Tore öffnen“, wie ein Abgeordneter sich ausdrückte.
Dabei war das Grundgesetz in seiner Urfassung weitaus föderaler als heute. Doch die schon damals erkennbare Tendenz zum Zentralismus veranlasste die meisten Abgeordneten zur Ablehnung des Bonner Grundgesetzes.
Aus heutiger Sicht muten manche der damaligen Aussagen fast schon prophetisch an: Viele der Bestimmungen, die den Ländern damals noch Freiräume einräumten, wurden in den vergangenen Jahrzehnten kassiert.
Doch schon 1949 zeigte die CSU genau jenen Wankelmut, der sie auch noch heute auszeichnet: Bald nach der Ablehnung des Grundgesetzes durch den Landtag bekannte sie sich feierlich zur Bundesrepublik Deutschland und zu eben jenem Grundgesetz, das sie kurz zuvor abgelehnt hatte.
Die Quittung dafür bekam die schwarze Staatspartei prompt: Im folgenden Herbst wählten mehr als 20 % der bayerischen Wähler weiß-blau: Die „echte“ Bayernpartei wurde drittstärkste politische Kraft im Freistaat.










