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Freispruch für Jan Timke

28.01.200911:37 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Freispruch für Jan Timke
Jan Timke, Vorsitzender der BÜRGER IN WUT
Jan Timke, Vorsitzender der BÜRGER IN WUT

(openPR) Vorwurf der Wahlfälschung hat sich nicht erhärtet

Nach mehrtägiger Verhandlung hat das Amtsgericht Bremerhaven unter Vorsitz von Richter Kemper den Bremerhavener Bürgerschaftsabgeordneten Jan Timke vom Tatvorwurf der Wahlfälschung freigesprochen. Timke, der auch Vorsitzender der bundesweiten Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) ist, war vorgeworfen worden, seine Hauptwohnung in Bremerhaven nur vorgetäuscht zu haben, um an den Landtags- und Kommunalwahlen im Land Bremen teilnehmen zu können. Nach Abschluß der Beweisaufnahme hatte nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft dafür plädiert, den angeklagten Timke freizusprechen.



In einer ersten Stellungnahme zum gestern ergangenen Urteil äußerte sich Jan Timke wie folgt: „Der Freispruch kam für mich nicht überraschend. Bereits zu Beginn der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hatte ich deutlich gemacht, daß an den Vorwürfen gegen meine Person nichts dran ist. Das wurde mit dem heutigen Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven bestätigt. Das Verfahren diente von Anfang an nur dem Zweck, mich und die Wählervereinigung BÜRGER IN WUT politisch in Mißkredit zu bringen. Dieser Versuch ist jetzt kläglich gescheitert.“

Nach Auffassung des Landesverbandes Bremen der Wählervereinigung BÜRGER IN WUT müssen sich einige Politiker im Land Bremen nun bei Jan Timke entschuldigen. Das gilt namentlich für den stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden in der Bremischen Bürgerschaft, Martin Günthner. Der hatte Timke im Sommer letzten Jahres mit Blick auf das jetzt beendete Strafverfahren öffentlich als einen „Wahlbetrüger“ beschimpft. Man darf gespannt sein, ob Günthner den politischen Anstand aufbringt und sich öffentlich von seinen damaligen Äußerungen distanziert.

In seiner mündlichen Urteilsbegründung stellte das Gericht ausdrücklich fest, daß kein Beweis für die Behauptung erbracht wurde, Jan Timke habe seine Hauptwohnung nicht in Bremerhaven gehabt. Somit hatte Timke im Mai 2007 alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, um auch an der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven teilnehmen zu können. Die Weigerung des Stadtwahlleiters, Timke als Nachrücker der im September 2007 ausgeschiedenen Annefriede Laue zu berufen, war deshalb rechtswidrig. Der Landesverband Bremen der BÜRGER IN WUT fordert die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven dazu auf, ihren Beschluß vom 7. Februar 2008 zu revidieren, damit Jan Timke sein Mandat im Stadtparlament endlich wahrnehmen kann.

Dazu Werner Fincke, Landesvorsitzender der BÜRGER IN WUT Bremen: „Seit anderthalb Jahren sind lediglich zwei der drei Sitze von BÜRGER IN WUT in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven besetzt. Und das nur, weil man Jan Timke unterstellte, er habe seinen Lebensmittelpunkt nicht in Bremerhaven gehabt. Mit dem gestrigen Urteil ist diese Argumentation hinfällig geworden. Es gibt nun keinen Grund mehr, Jan Timke sein Mandant vorzuenthalten. Die Stadtverordnetenversammlung ist jetzt gefordert, rasch einen entsprechenden Beschluß fassen, damit Timke seine parlamentarische Arbeit in Bremerhaven endlich aufnehmen kann. Wer jetzt noch zögert, mißachtet vorsätzlich den Willen der Wählerinnen und Wähler in der Seestadt.“

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