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Timke siegt vor Landesverfassungsgericht

14.03.202511:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Recht auf Redefreiheit von Abgeordneten gestärkt

Heute hat Jan Timke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND in der Bremischen Bürgerschaft, im Organstreitverfahren gegen die Präsidentin des Bremer Landesparlamentes, Antje Grotheer, vor dem Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen gewonnen.

Timke hatte geklagt, weil die Präsidentin des Landtages ihm in der Parlamentssitzung zur Wahl des Senats am 05.07.2023 das Wort entzog und damit verfassungswidrig in das ihm zustehende Recht auf freie Rede eingriff. Der Vorsitzende Richter führte in seiner Urteilsverkündung aus, dass die Beklagte den Gleichbehandlungsgrundsatz missachtete, indem sie Abgeordnete der Regierungsfraktionen einen größeren thematischen Spielraum im Rahmen ihrer Reden einräumte als dem BD-Oppositionspolitiker.

Timke hatte in seinem damaligen Redebeitrag unter anderem darauf hingewiesen, dass Vorfeldorganisationen der Partei DIE LINKE vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Pikant dabei: Die SED-Fortsetzungspartei ist in Bremen Koalitionspartner der SPD und Grünen.

Dieser Redebeitrag missfiel der Präsidentin Antje Grotheer (SPD) offenbar, sodass dem Abgeordneten Timke daraufhin das Wort entzog. Daraufhin rief der BD-Fraktionsvorsitzende den Staatsgerichtshof an, welche ihm heute recht gab.

Timke erklärt dazu: „Mit dem heutigen Urteil hat der Staatsgerichtshof die Redefreiheit von Oppositionspolitikern gestärkt. Diese Entscheidung schreibt Rechtsgeschichte, denn auch Politiker anderer Parlamente können sich nun in vergleichbaren Fällen auf das Verfassungsurteil berufen. Das ist ein Sieg für die parlamentarische Demokratie in Deutschland. Ich erwarte jetzt von der Präsidentin Antje Grotheer, dass sie sich in der nächsten Landtagssitzung öffentlich vor dem Plenum bei mir entschuldigt.“

(Ende der Pressemeldung)

V.i.S.d.P: Christopher Albrecht (Pressesprecher), Telefon: 0173 264 294 7

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