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Endlich - Schulpflicht auch für Flüchtlingskinder

08.12.200816:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Am 22. November trat das geänderte baden-württembergische Schulgesetz in Kraft. Von nun an gilt die Schulpflicht auch während der Zeit des Asylverfahrens und für geduldete Flüchtlingskinder.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e V. begrüßt diese längst überfällige Entscheidung, durch die endlich eine der vielen menschenrechtwidrigen Diskriminierungen gegenüber Flüchtlingskindern aufgehoben wurde. Als eines der letzten Bundesländer kommt damit die Landesregierung mit über dreijähriger Verspätung einer Verpflichtung durch die EU-Richtlinie "Aufnahmebedingungen" nach (trat am 6.2.2003 in Kraft, die Umsetzungspflicht lief am 6.2.2005 ab). Damit setzt sie auch erst jetzt mit über zweijähriger Verspätung ihren Koalitionsbeschluss um. Bisher hatten Kinder, deren Eltern nicht als Asylbewerber anerkannt waren, lediglich ein Schulantragsrecht, d. h. sie durften zur Schule gehen, waren aber nicht dazu verpflichtet. Nur eine juristische Spitzfindigkeit? Keineswegs: Den Kindern entstanden zahlreiche Nachteile und das über viele Jahre, oft während der gesamten Schulzeit, denn Duldungen von 10 und 15 Jahren sind nicht selten. So gab es z. B. kein offizielles Informationsverfahren; ob die Flüchtlinge vom Schulantragsrecht erfuhren, hing oft vom Engagement Einzelner, z. B. der Sozialarbeiter ab. Die Kinder konnten bei Kapazitätsproblemen der Schule oder bei Verhaltensproblemen jederzeit der Schule verwiesen werden. Vor allem nach Ablauf der Vollzeitschulschulpflicht wird Kindern, die nur Schulrecht haben, sehr häufig jeder weitere Schulbesuch verwehrt, mit den bekannten negativen Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft. Darin bestand eine Beeinträchtigung des Kindeswohls und ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, die nun zum Glück der Vergangenheit angehören.


Das trifft leider nicht auf andere Abschreckungsmaßnahmen gegen Flüchtlinge zu. Weiterhin bestehen u. a. die Residenzpflicht und das Asylbewerberleistungsgesetz, das Sachleistungen statt Bargeld vorschreibt. Während allerdings das letztere in anderen Bundesländern bereits gelockert wurde, wird es in Baden-Württemberg besonders rigoros durchgeführt. In vielen Kommunen gibt es noch Esspakete in anderen kaum bessere Versorgung z. B. durch Gutscheine, während in den meisten anderen Bundesländern bereits Bargeld ausgegeben wird. Seit 15 Jahren wurden darüber hinaus die Leistungen nicht erhöht. Sie liegen inzwischen 35% unter dem Niveau der Sozialhilfe. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern besteht Baden-Württemberg weiterhin auf der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, und das meist jahrelang.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg appelliert am Tag der Menschenrechte an die Landesregierung, diese inhumane und für die Flüchtlinge sehr belastende Behandlung im eigenen Land zu ändern bzw. sich bei der Bundesregierung für eine Änderung der Gesetze einzusetzen. Nachdem die Zugangszahlen der Flüchtlinge jedes Jahr geringer werden, sind diese zur Abschreckung beschlossenen Maßnahmen nicht mehr gerechtfertigt und erschweren unverhältnismäßig das Leben von Menschen, die unserer Unterstützung bedürfen.

Gez. Ulrike Duchrow
2. Vorsitzende, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Rückfragen gerne an:
Ulrike Duchrow
Tel.: 06221 712786
E-Mail: E-Mail

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