(openPR) Kurdischer Familienvater soll aus der Abschiebehaft in die Türkei geflogen werden – Mutter und Kinder haben Bleiberecht.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg protestiert gegen die bevorstehende Abschiebung des Familienvaters Sait Aslan in die Türkei am kommenden Mittwoch, der derzeit in Mannheim in Abschiebehaft sitzt. Sein Tübinger Rechtsanwalt Weidmann hat hiergegen Eilanträge beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht, über die noch nicht entschieden ist.
Aslans geschiedene Frau lebt seit vielen Jahren mit Aufenthaltsrecht in Deutschland. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor, die derzeit 5, 9 und 12 Jahre alt sind. Aslan wurde das erste Mal vor fünf Jahren, kurz vor der Geburt seines dritten Kindes, abgeschoben. Seine Frau ließ sich nach der Abschiebung von ihm scheiden, da sie Angst hatte, nach Ablehnung ihres eigenen Asylantrages ebenfalls abgeschoben zu werden. Der Vater hielt während der Zeit seiner Abwesenheit regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie und seinen Kindern, das Paar war sich einig, bei nächster Gelegenheit wieder zu heiraten. Aslan drohen in der Türkei Verfolgung und Inhaftierung, da er die seit Dezember 2009 verbotene kurdische Partei DTP unterstützte. Während der Zeit seiner Abwesenheit aus Deutschland war er in der Türkei etwa zwei Jahre lang inhaftiert. Seine Frau erhielt in dieser Zeit ein Bleiberecht in Deutschland.
Zahlreiche Unterstützer/-innen der Familie, die mittlerweile auch eine Petition beim Landtag von Baden-Württemberg eingereicht haben, halten es für unmenschlich, dass die Kinder wieder von ihrem Vater getrennt werden sollen. Die schwer traumatisierte Mutter wäre ohne ihren Mann nicht in der Lage, ihr Leben hier zu meistern.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass die Abschiebung mit der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention, die den Schutz der Familie garantieren, nicht vereinbar ist und setzt sich deshalb dringend dafür ein, dass diese Abschiebung nicht durchgeführt wird.
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Reiner Klass
Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates B.-W.
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