(openPR) Die Zahl der Flüchtlinge, die in der BRD Asyl beantragten, war 2005 mit 28.914 die niedrigste seit 1983. Zugleich wurden bei 48.102 Entscheidungen des Bundesamtes nur 411 Personen als Asylberechtigte anerkannt (0,9 %). Die Vorstellung der aktuellen Statistik verband Bundesinnenminister Schäuble am 8.1.2006 mit der Ankündigung, "die Ausreisepflicht bei nicht bleibeberechtigten Personen noch effektiver durchzusetzen".
Die Hoffnung der meisten Flüchtlinge, die seit 10, 12 Jahren oder länger hier leben, durch das im Januar 2005 in Kraft getretene sogenannte Zuwanderungsgesetz ein Bleiberecht zu erhalten, hat sich nicht erfüllt. Einerseits werden weiterhin Ketten-Duldungen ausgestellt. Eine Behördenmaßnahme, die die Menschen über Jahre hinweg in einen Wartezustand zwingt, der - abgesehen von der Beschneidung sozialer Rechte - durch die ständige Angst vor Abschiebung auf die Betroffenen eine extrem traumatisierende Wirkung hat. Besonders schwer trifft es Kinder und die durch Krieg und Folter seelisch schwer erkrankten Flüchtlinge.
Andererseits ist in der vorliegenden Dokumentation auffällig, daß die Methoden der Abschiebebehörden immer brutaler werden. Es wird z.B. beschrieben, wie Menschen aus psychiatrischen Kliniken nachts mit Gewalt aus ihren Betten zur Abschiebung weggeschleppt werden. Flüchtlinge werden zur Einnahme von Beruhigungsmitteln genötigt. Minderjährige Kinder werden durch die Abschiebung von Mutter oder Vater getrennt. Noch "effektiver", wie Schäuble fordert, ist nicht mehr vorstellbar.
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TOD NACH DER ABSCHIEBUNG:
Ein besonders tragischer Fall, der sich bereits im Jahre 2004 ereignete, konnte jetzt genauer recherchiert werden. Familie B. lebte mit ihren drei Kindern seit fast 10 Jahren in der BRD. Nach einer Abschiebung, die nach dem Zusammenbruch des Ehemannes in Amsterdam gestoppt wurde, tauchte die Familie B. unter. Als die schwangere Tschianana Nguya aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes versuchte, einen Krankenschein zu bekommen, erfolgte ihre Festnahme. Nach längerer Abschiebehaft wurde sie in desolatem Zustand mit zweien ihrer Kinder (2 und 10 Jahre alt) in den Kongo (DRK) abgeschoben.
Dort erfolgte ihre sofortige Inhaftierung - zunächst in Polizeihaft, später in einem Militärcamp. Durch die Haftbedingungen verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand weiter. Erst eine Woche vor der Niederkunft erfolgte ihre Einweisung in ein Krankenhaus. Das Kind lebte nach der Geburt nur eine Stunde - die 34 Jahre alte Mutter starb acht Stunden später.
Zurück bleiben ihre kleinen Kinder, deren Aufenthalt im Kongo völlig ungewiß ist. Zurück bleiben ihr Mann und ihr heute 16-jähriger Sohn, die beide versuchen, irgendwo in Europa zu überleben.
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Die vorliegende Dokumentation beschreibt in über 4700 Einzelgeschehnissen die Auswirkungen des institutionellen Rassismus auf die Betroffenen. Auf Flüchtlinge, die gehofft hatten, in diesem Land Schutz und Sicherheit zu finden, und letztlich an diesem System zugrunde gingen oder zu Schaden kamen. Die jährlichen Zahlen der Dokumentation sind im Vergleich n i c h t sinkend, sondern bleiben konstant. Auszugehen ist von einer wesentlich höheren Dunkelziffer.
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DIE DOKUMENTATION UMFAßT DEN ZEITRAUM VOM 1.1.1993 bis 31.12.2005.
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In diesem Zeitraum starben mindestens 162 Menschen auf dem Wege in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen.
Allein 121 Personen starben an den deutschen Ost-Grenzen. 439 Flüchtlinge erlitten beim Grenzübertritt zum Teil erhebliche Verletzungen, davon 259 an den deutschen Ost-Grenzen. (Die Angaben der toten und verletzten Flüchtlinge an den Grenzen werden sich noch erhöhen, weil die offiziellen Zahlen des Bundesinnenministeriums für das Jahr 2005 noch nicht vorliegen.)
131 Menschen töteten sich selbst angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben beim Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen. Allein 49 Flüchtlinge starben in Abschiebehaft.
Mindestens 629 Flüchtlinge haben sich aus Verzweiflung oder Panik vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung (Risiko-Hungerstreiks) selbst verletzt oder versuchten sich umzubringen und überlebten z.T. schwer verletzt. Davon befanden sich 393 Menschen in Abschiebehaft. Während der Abschiebungen starben 5 Flüchtlinge; 299 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt.
Abgeschoben in ihre Herkunftsländer kamen 23 Flüchtlinge zu Tode, mindestens 397 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär mißhandelt und gefoltert.
Mindestens 62 Menschen verschwanden nach der Abschiebung spurlos.
12 Flüchtlinge starben bei abschiebe-unabhängigen Polizeimaßnamen in der BRD, mindestens 380 wurden verletzt - davon 127 durch Bewachungspersonal in Haft.
Bei Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und Bränden in Flüchtlingsheimen starben nach unseren Recherchen mindestens 67 Menschen; mindestens 725 wurden z.T. erheblich verletzt.
Durch rassistische Angriffe auf der Straße starben 13 Flüchtlinge; mindestens 653 Menschen wurden verletzt.
EIN FAZIT:
Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen 333 Flüchtlinge ums Leben -
durch rassistische Übergriffe starben 80 Flüchtlinge.












