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Polizeigewalt gegen Geflüchtete

14.07.202014:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Polizeigewalt gegen Geflüchtete
18.5.1995 Sitz des Innensenators am Fehrbelliner Platz - Innenministerkonferenz in Berlin
18.5.1995 Sitz des Innensenators am Fehrbelliner Platz - Innenministerkonferenz in Berlin

(openPR) Neu erschienen !
27. aktualisierte Auflage

Einzelfall-Dokumentation
"Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik
und ihre tödlichen Folgen "
(1993 bis 2019)
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Polizeigewalt gegen Geflüchtete
Ungesühnte Tötungen und Verletzungen im behördlichen Dunkelfeld

Die Dokumentation der vergangenen 27 Jahre zeigt, dass mindestens 1298 geflüchtete Menschen durch Gewaltanwendungen von Polizist:innen und Bewachunspersonal verletzt wurden – für 28 Menschen endete diese Gewalt tödlich. 24 Tötungen (86 %) und 1050 (81 %) zum Teil schwerste Verletzungen entfallen auf die direkte Einwirkung von Angehörigen der Polizei.

Grundlegende Ursache für Gewalt von Polizeibeamt:innen gegen People of Color ist der strukturelle und gesellschaftliche Rassismus in Deutschland. Geflüchtete sind polizeilichen Aktionen durch ihre weitgehende Entrechtung in besonderem Maße ausgesetzt. Seien es sprachliche Barrieren, seien es Orte der Isolation – Haftzellen, Flüchtlingslager oder Abschiebeflugzeuge –, in denen Gewalt ausgeübt wird. Die Betroffenen sind in diesen Situationen meist mehreren bewaffneten Uniformierten hilflos ausgesetzt.

Tötungen oder schwere Verletzungen durch polizeiliche Maßnahmen werden grundsätzlich mit "Notwehr" gerechtfertigt. Ermittlungen gegen Polizist:innen werden demzufolge schnell eingestellt. Nur sehr selten kommt es zu Gerichtsverhandlungen, Aussagen der dem Corpsgeist verpflichteten Zeug:innen erscheinen dort jedoch oft abgesprochen. Am Ende stehen Freispruch oder lapidare, die berufliche Laufbahn nicht beeinträchtigende, Strafen.

Mit der in der Regel von Anfang an geäußerten "Notwehr"-These erfolgt die Kriminalisierung der Betroffenen und entsprechend dieser Schuldumkehr werden sie, wenn sie überleben, angezeigt und wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und/oder Körperverletzung vor Gericht gestellt.

Nur selten gelingt es, Licht in dieses behördliche Dunkelfeld zu bringen. Bei Oury Jalloh, der 2005 in der Dessauer Polizeizelle verbrannte, konnte die anfängliche offizielle These "Suizid" nur durch jahrelanges und größtes Engagement der "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" widerlegt und als "Mord" bewiesen werden. Andere Todesfälle – wie die polizeiliche Erschießung von Hussam Fadl Hussein im September 2016 in Berlin, die Verbrennung des angeblich irrtümlich in Haft sitzenden Amad Ahmad in Kleve im September 2018 als auch der angebliche Suizid von Rooble Warsame in einer Polizeizelle in Schweinfurt im Februar 2019 – lassen in ihrer Widersprüchlichkeit deutliche Zweifel an den offiziellen Bekanntgebungen aufkommen.

Siehe hierzu EINZELGESCHEHNISSE, in denen Gewalttaten durch Angehörige der Polizei dokumentiert sind ==>>
https://www.ari-dok.org/uploads/mini_cms/press_statements/ARI-DOK_Beispiele_Polizeigewalt.pdf

GESAMTTEXT der 1200-seitigen Dokumentation ==>> https://www.ari-dok.org/uploads/mini_cms/publications/GESAMT-DOKU_27a_Auflage.pdf

Die Dokumentation umfaßt den Zeitraum vom 1.1.1993 bis 31.12.2019:
309 Flüchtlinge töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen,
davon 85 Menschen in Abschiebehaft.
3375 Flüchtlinge verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung (Risiko-Hunger- und Durststreiks)
oder versuchten, sich umzubringen, davon befanden sich 868 Menschen in Abschiebehaft.
5 Flüchtlinge starben während der Abschiebung.
586 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt.
39 Flüchtlinge kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode.
623 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär mißhandelt und gefoltert, kamen aufgrund ihrer bestehenden schweren Erkrankungen
in Lebensgefahr oder erkrankten schwer.
79 Flüchtlinge verschwanden nach der Abschiebung spurlos.
234 Flüchtlinge starben auf dem Wege in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen, davon allein 131 an den deutschen Ost-Grenzen,
3 Personen trieben in der Neiße ab und sind seither vermißt.
793 Flüchtlinge erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen, davon 353 an den deutschen Ost-Grenzen.
28 Flüchtlinge starben durch direkte Gewalteinwirkung von Polizei oder Bewachungspersonal entweder in Haft, in Gewahrsam, bei Festnahmen,
bei Abschiebungen, auf der Straße, in Behörden oder in Heimen, mindestens 1298 wurden verletzt.
26 Todesfälle gab es durch unterlassene Hilfeleistung.
86 Flüchtlinge starben bei Bränden, Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und Wohnungen oder durch sonstige Gefahren und
1765 Flüchtlinge wurden dabei z.T. erheblich verletzt.
27 Flüchtlinge starben durch rassistische oder politische Angriffe im öffentlichen Raum und mindestens 3344 Flüchtlinge wurden körperlich angegriffen.

Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen seit 1993 mindestens 641 Flüchtlinge ums Leben –
durch rassistische Angriffe und die Unterbringung in Lagern (u.a. Anschläge, Brände) starben 113 Menschen.

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