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Bundestagsausschüsse beraten über Syrienabschiebungen

26.01.201017:21 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Bundestagsausschüsse beraten über Syrienabschiebungen
Foto: Jürgen Scheer JoG Demonstration 2008
Foto: Jürgen Scheer JoG Demonstration 2008

(openPR) 7000 Menschen sind derzeit von der Abschiebung nach Syrien bedroht. Mehrere Personen wurden bereits nach ihrer Abschiebung in den Folterstaat inhaftiert. Am Mittwoch, 27.01.2009, wird der Innenausschuss des deutschen Bundestages entscheiden, ob die Abschiebungen weitergehen. Menschenrechtsorganisationen und syrische Flüchtlinge protestieren daher mit einer Theateraktion für einen Abschiebestopp und die Rücknahme des Abschiebeabkommens mit Syrien. Gleichzeitig wird die Freilassung politischer Gefangener sowie gleiche Rechte für Minderheiten in Syrien gefordert.


Trotz massiver Bedenken und Proteste von Menschenrechtsorganisationen ist am 03.01.2009 das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen“ in Kraft getreten. Dieses „Rückführungsabkommen“ soll Flüchtlinge aus Syrien zu einer Rückkehr in den Folterstaat zwingen. Nun müssen rund 7000 Menschen in Deutschland mit der Angst leben, abgeschoben zu werden – und damit mit der Angst vor Haft, Folter und Verfolgung.

Auswärtiges Amt erkennt dramatische Situation

Die deutsche Bundesregierung hat dieses Abkommen unterzeichnet, obwohl in Syrien bekanntermaßen inhumane und rechtlose Zustände herrschen. Nun sind in einem Ad hoc Bericht des Auswärtigen Amtes vom 28.12.2009 erste dramatische Fälle bestätigt worden, in denen Personen unmittelbar oder kurz nach ihrer Abschiebung in Syrien inhaftiert wurden. Mit weiteren Fällen muss gerechnet werden. Um die körperliche und psychische Unversehrtheit dieser Menschen herrscht nun große Sorge, denn der Umgang des Folterstaates mit seinen Gefangenen ist inhuman und entspricht in keiner Weise dem eines Rechtsstaates. Auch die Lebenssituation von Staatenlosen in Syrien ist prekär.

Bundesinnenministerium rudert zurück

Das Bundesinnenministerium musste nun zurückrudern. Es hat das Bundesamt für Migration und Flucht gebeten, Entscheidungen über Asylfolgeanträge von syrischen Asylsuchenden vorerst auf Eis zu legen. Einen offiziellen Abschiebestopp gibt es jedoch noch immer nicht. Für die Flüchtlinge bedeutet dies auch weiterhin keine Sicherheit und belässt sie in dem unsäglichen Zustand der Angst.

Der Druck wächst – Bundestagsausschüsse haben Abkommen auf der Agenda

Der Innenausschuss und der Menschenrechtsausschuss des deutschen Bundestages tagen am Mittwoch, den 27.01.2010 zum Thema. Aus diesem Anlass planen der Bayerische und der Berliner Flüchtlingsrat zusammen mit der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, dem Komitee für die Zusammenarbeit der Syrischen Kurden in Deutschland (Hevbesh)und Betroffenen eine Protestaktion beim Paul-Löbe-Haus, in dem der Innenausschuss tagen wird.

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