(openPR) Weder das Schulgesetz noch die AV Schulpflicht rechtfertigen die Freistellung der katholischen Schüler an staatlichen Berliner Schulen. Die gegenteilige Behauptung der Behörden entspricht einer Anstiftung, Ordnungswidrigkeiten zu begehen.
Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg e.V. fordert die Senatsverwaltung in einem anwaltlichen Schreiben auf, die öffentlichen Erklärungen über eine Beseitigung der Schulpflicht am 22. September 2011 sofort zurückzunehmen und die Schulen sowie die Eltern- und Schülerschaft über die geltende Rechtslage, nämlich das Fortbestehen der Schulpflicht am 22. September 2011 zu unterrichten.
Weder das Schulgesetz Berlin noch die AV Schulpflicht rechtfertigen, dass das Erscheinen eines Religionsführers oder eines ausländischen Staatsoberhauptes herangezogen werden kann, um Ausnahmen von der Schulpflicht zu stipulieren.
Die von der zuständigen Senatsverwaltung ausgesprochenen Zugeständnisse bzgl. einer Schulbefreiung auf Antrag der Eltern am 22. September 2011 entspricht nach Auffassung des HVD Berlin-Brandenburg der Anstiftung zur Verletzung der allgemeinen Schulpflicht und ist zugleich eine Ordnungswidrigkeit nach § 126 Abs. 1 S.1 des Berliner Schulgesetzes. Wenn Erziehungsberechtigte oder Auszubildende den Bestimmungen über die Schulpflicht zuwiderhandeln, entspricht dies einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden können.
Den Brief an die Senatsverwaltung können Sie unter folgendem Link einsehen: http://hvd-berlin.de/sites/hvd-berlin.de/files/schreiben-an-die-schulverwaltung.pdf










