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Piratenpartei Köln kündigt Unterstützung juristischer Maßnahmen gegen BKA-Gesetz an

07.11.200812:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Piratenpartei Köln kündigt Unterstützung juristischer Maßnahmen gegen BKA-Gesetz an
Piratenpartei Köln
Piratenpartei Köln

(openPR) Der Vorstand der Piratenpartei Köln erteilt dem BKA-Gesetz eine klare Absage und kündigt eine weitreichende Aktion zur Unterstützung juristischer Maßnahmen gegen die Gesetzesnovelle an.

Die von der großen Koalition erreichte Einigung zur Novelle des sogenannten BKA-Gesetzes hat innerhalb der Kölner Piratenpartei zu großem Unmut geführt. Das voraussichtlich am 12. November vom Bundestag zu verabschiedende Gesetz erweitert die Befugnisse des BKA bei der Kriminalitätsbekämpfung um Aufgabenbereiche, die sonst nur den Geheimdienste zustünden. Damit erfolgt nach Ansicht der Kölner Piraten eine unzulässige Aufweichung des Trennungsgebotes zwischen Polizei und Geheimdiensten, welches rückblickend auf die Geschehnisse zwischen 1933 und 1945 von den Alliierten im sogenannten Polizeibrief festgelegt wurde.

Klaus Wockenfoth, Vorstandsmitglied der Kölner Piratenpartei, verwies in diesem Zusammenhang auf die Lehren der Geschichte.
„Es ist ein in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaliger Fall. Wir erleben derzeit hautnah, wie das mit einer Halbwertszeit von knapp 70 Jahren ausgestattete geschichtliche Gedächtnis der Regierungspolitiker selbige zur Verantwortungslosigkeit gegenüber den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger treibt“, sagt der Politische Geschäftsführer der Kölner Piraten.

Doch nicht nur die Kompetenzvermischung zwischen der Polizei und den Geheimdiensten sehen die Kölner Lokalpolitiker mit Sorge. Sie befürchten durch das geänderte Gesetz auch eine starke Einschränkung des Grundrechts auf Privatsphäre sowie eine Schwächung des Schutzes des Kernbereiches privater Lebensführung. Auch verschiedene Berufsgruppen, in denen der Schutz der Identität von Kontaktpersonen eine übergeordnete Rolle spielt, seien von diesen Gesetzesänderungen in hohem Maße betroffen. Dies sei insbesondere bei Jounalisten der Fall.
Und auch die Möglichkeit, Überwachungsmaßnahmen – wenn auch nur kurzfristig - ohne einen richterlichen Beschluss durchzuführen, seien für einen Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland ein Armutszeugnis.

Nach Meinung der Kölner Piraten betreffe die Gesetzesänderung nicht nur einer Straftat verdächtige Bürger.
„Nirgendwo werden effektiv Anhaltspunkte dafür genannt, ab wann und wodurch ein unbescholtener Bürger dieses Landes zu einem Verdächtigen wird“, sagt der Vorsitzende des Bezirksverbandes Köln, Jens Reinemuth, der durch die unklaren Formulierungen des Gesetzes ein hohes Mißbrauchspotential sieht.

Kritik von den Kölner Piraten erntete auch der BKA-Chef Jörg Ziercke. Dieser hatte auf einer Tagung von Sicherheitsexperten in Nürnberg die Einigung der Regierungskoalition begrüßt und bemerkt, daß der Weg frei sei, in einigen wenigen herausragenden Fällen die Computer von Verdächtigen so zu durchsuchen, dass eine eventuelle Verschlüsselung der Daten unwirksam sei. Welche Merkmale einen Fall zu einem herausragenden Fall machen, erwähnte Ziercke nicht. Ein generelles Verbot von Verschlüsselungsmaßnahmen für den Bürger schloss er aus, weil dies seiner Ansicht nach weltweit nicht durchzusetzen sei.

„Es gibt Anlass zur Hoffnung, wenn selbst ein Herr Ziercke noch soweit in unserer Realität lebt, daß er fähig ist zu erkennen, daß ein generelles Kryptographieverbot weltweit nicht durchzusetzen sei. Besorgniserregend ist allerdings, daß er sich nicht länger auf Deutschland beschränkt“, fügt Klaus Wockenfoth hinzu.

Der Vorstand der Kölner Piratenpartei kündigte bereits seine volle Unterstützung bei allen juristischen Maßnahmen an, die gegen die Novelle des BKA-Gesetzes unternommen würden und gab bekannt, daß eine entsprechende weitreichende Aktion noch bis zum 09.11.2008 in Angriff genommen würde.

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