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Whistleblowing kann Steuerfahndung effektiver unterstützen

28.02.200815:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die jüngste Liechtenstein-Affäre zeigt deutlich die Brisanz von Insiderinformationen, wenn diese an zuständige Ermittlungsbehörden bzw. die Medien gelangen. Das Whistleblower-Netzwerk weist jedoch darauf hin, dass den Steuerbehörden brisante Dokumente oftmals bereits vorlagen, sie aber aus einer Vielzahl von Gründen nicht angemessen tätig wurden. Steuerfahnder, die als Whistleblower darauf hingewiesen haben, wurden sogar gemobbt, gegen ihren Willen versetzt oder gar aus dem Dienst entfernt.


Aus Sicht des Whistleblower-Netzwerks ist die deutsche Steuerfahndung mit vier Grundproblemen konfrontiert:

* Die Steuerfahndung ist wie die Staatsanwaltschaft eine weisungsgebundene Behörde. Gleichwohl dürfen in anhängigen Steuerstrafverfahren weder die Oberfinanzdirektion, noch das Finanzministerium als reine Steuerbehörden Weisungen erteilen. Nach dem Gesetz gilt das Legalitätsprinzip. Jeder Bürger sollte ohne Ansehen seiner Person gleich behandelt werden. Dies ist in der Praxis nicht immer der Fall.
* Die Steuerfahndung ist Ländersache. Obwohl die Landesbehörden für die Fahndungskosten aufkommen, kommt ihnen durch den uneffektiven Länderfinanzausgleich oft nur ein kleiner Teil der Erlöse zu.
* Die Personalausstattung der Steuerfahndung ist zu gering. Jeder Steuerfahnder treibt jährlich schätzungsweise zehnmal soviel Geld ein wie er selbst kostet.
* Weder behördeninterne Whistleblower, noch Whistleblower in Unternehmen und Banken genießen einen Whistleblower-Schutz.

Diese vier Grundprobleme führen dazu, dass die deutsche Steuerfahndung nicht so effektiv arbeitet wie sie könnte. Dem Whistleblower-Netzwerk ist diese Problematik vertraut, da auch einige Steuerfahnder Mitglieder des Vereins sind. Aus unserer Telefonberatung sind uns weitere einschlägige Fälle bekannt.

Folgende aktuelle Fälle illustrieren die Problematik:
Steuerfahndung als Ländersache

Das Land Hessen bezahlt für einen Steuerfahnder jährlich rund 62.000 Euro. Dieser bringt jedoch rund zwei Millionen Euro Mehreinnahmen an Einkommensteuer, die aufgrund des Länderfinanzausgleichs zum größten Teil an den Bund fließen. Das Land behält lediglich 59.660 Euro. Das heißt: Es bleibt am Ende sogar auf den Kosten sitzen.

Wie kommt es dazu? Der Länderfinanzausgleich soll einen Ausgleich herbeiführen zwischen Bundesländern mit hohem und niedrigem Steueraufkommen. Länder mit niedrigem Steueraufkommen erhalten Mittel aus dem Ausgleichstopf. Stellen diese weitere Steuerfahnder ein, würden wegen eigener höherer Einnahmen die Mittel aus dem Ausgleichstopf gekürzt. Also ist es einfacher, aus dem Auslgeichstopf zu kassieren. Bundesländer mit bisher schon hohem Steueraufkommen zahlen ja bereits in den Ausgleichstopf. Stellen diese weitere Steuerfahnder ein, gehen auch diese Mehrsteuern in den Topf, das Land hat hingegen noch höhere Lohnkosten.

Somit haben alle Bundesländer kein großes Interesse an der Einstellung von Steuerfahndern. Deswegen schlägt die Deusche Steuergewerkschaft schon seit Jahren vor, dass die Mehreinnahmen von Steuerprüfern und Steuerfahndern im jeweiligen Bundesland verbleiben sollten. Bundesfinanzminister Steinbrück will gar eine Bundes-Steuerfahndung.

Hinzu kommt, dass beispielsweise in Hessen Steuerfahnder fast ausschließlich gegen die im eigenen Land ansässigen Bürger und Unternehmen ermitteln. Vielleicht lässt sich nur so auch folgende Maßnahme der hessischen Finanzverwaltung erklären: Im August 2001 erließ die hessische Finanzverwaltung unter Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) die Amtsverfügung 2001/18 des Finanzamts Frankfurt V. Darin wurden die Steuerfahnder angewiesen, Nachforschungen allenfalls dann noch anzustellen, wenn mehr als 500.000 DM ins Ausland transferiert worden waren. Zuvor waren eben jene Fahnder noch erfolgreich gegen Frankfurter Banken vorgegangen, die ihren Klienten beim Steuerhinterziehen nach Luxemburg und in die Schweiz allzu hilfreich zur Seite gestanden hatten.

Während sich zunächst noch nahezu alle 70 Steuerfahnder in einem Protestbrief gegen diese Verfügung wenden wollten, wurde die Zahl der Protestler durch sanften Druck von oben schnell reduziert. Wer diesem nicht nachgab, wie etwa Vereinsmitglied Rudolf Schmenger, bekam schnell die geballte Macht des Verwaltungsapparats zu spüren. Rudolf Schmenger etwa wurde strafversetzt, gemobbt und schließlich gegen seinen Willen in die Frühpensionierung abgeschoben. Er kämpft bis heute dagegen.

Erst im Zeichen des jüngsten Skandals scheinen die Medien auch dieser Angelegenheit die nötige Aufmerksamkeit zu widmen. Hierbei wird die Arbeit des Untersuchungsausschusses 16/1 des Hessischen Landtags, der mit seiner CDU-Mehrheit keine Unregelmäßigkeiten feststellen konnte, neu zu beleuchten sein.

Auch wird aufzuklären sein, warum seit den 1990er Jahren in den Kellern der hessischen Finanzverwaltung 326 Kisten und 357 Ordner mit beschlagnahmten Unterlagen u.a. zur Steruerhinterziehung über Liechtensteiner Banken lagern, ohne bisher ordnungsgemäß ausgewertet worden zu sein.

Angesichts dessen stellen sich einige Fragen:

* Hätte man sich das Geld für die Liechtensteiner DVD etwa sparen können, wenn man den bereits vorhandenen Unterlagen nachgegangen wäre?
* Geschah dies etwa nur deshalb nicht, weil die hessische CDU selbst Schwarzgeldkonten in Liechtenstein hatte?

Die Steuerfahndung als weisungsgebundene Behörde

Steuerfahnder und Vereinsmitglied Werner Borcharding aus Münster wies pflichtgemäß unter Hinweis auf das Landesbeamtengesetz NRW auf eine unterbliebene Steuereintreibung bei einem bekannten lokalen Unternehmer hin. Es ging um mehr als 500.000 DM. Dieser verfügte allerdings über beste Rotarier-Verbindungen in die Finanzverwaltung, die letztlich nichts tat, um die Außenstände einzutreiben.

Strafverfahren gegen hohe Beamte der OFD Münster mussten – so scheint es – allein aus subjektiven Gründen eingestellt werden, obwohl u. a. der Straftatbestand der Rechtsbeugung von der Staatsanwaltschaft als objektiv erfüllt angesehen wurde. Fahnder Borcharding wurde jedoch strafversetzt, gemobbt und erlitt in Folge gesundheitliche Schäden.

Dass auch auf nationale Ebene notwendige Maßnahmen unterlassen werden, darauf weist Eva Joly hin. Die französische Chefermittlerin in der Affäre Elf-Aquitainne/Leuna schrieb in ihrem Buch "Im Auge des Zyklons": "Einen ganzen Tag erklärten wir den deutschen Kollegen die Einzelheiten des Falles ... Die deutsche Justiz hatte also alle Trümpfe in der Hand. Und was hat sie daraus gemacht? Die Ermittlungen in Deutschland kamen nie zu einem konkreten Ergebnis. Ich frage mich sogar, ob sie je wirklich in Gang gekommen sind … Das, was wir ans Tageslicht brachten, hätte jenseits des Rheins zu ähnlichen Ermittlungen führern können, vielleicht sogar müssen."
Zu geringe Personalausstattung

Die Personalausstattung der Steuerfahndung ist zu gering. Gleichwohl treibt jeder Steuerfahnder jährlich schätzungsweise zehnmal soviel Geld ein wie er selbst kostet: Laut der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DStG) verhelfen die Steuerfahnder dem Fiskus bundesweit Jahr für Jahr zu Mehreinnahmen von rund 1,6 Milliarden Euro. Dies soll pro Fahnder einen durchschnittlichen Ertrag von bis zu einer Million Euro jährlich ausmachen. Demgegenüber stehen laut DStG vergleisweise geringe Personalkosten pro Person von etwa 80.000 Euro im Jahr, einschließlich der Pensionsansprüche.
Gesetzlicher Schutz für Whistleblower notwendig

Whistleblowern wird in Deutschland kein effektiver Schutz gewährt - selbst nach einem langen und zermürbenden Rechtsweg und einer ausreichenden Beweislage. Sie müssen damit rechnen, auf eine schwarze Liste zu kommen und in ihrer Branche nie wieder einen Job zu finden. Das ist der Grund dafür, dass Steuerhinterzieher auch nach diesem spektakulären Liechtenstein-Fall immer noch sehr gute Aussichten haben, ungestraft davon zu kommen. Vor diesem Hingergrund ist es als Alarmzeichen zu werten, wenn Staatsanwaltschaften offensichtlich auf die Botendienste des Bundesnachrichtendienstes angewiesen sind, um Fälle schwerer Steuerhinterziehung ahnden zu können.

Wir wissen aus unserer Beratungstätigkeit, dass es in Deutschland viele Bankmitarbeiter gibt, die sich auch ohne die Aussicht auf hohe Belohnungen gerne der von ihren Banken gepflegten Praxis der Beratung und Unterstützung der Steuerflucht widersetzen und diese zur Anzeige bringen möchten. Angesichts des fehlenden gesetzlichen Schutzes wären sie dabei aber nicht nur von Mobbing und Bossing, sondern auch von einer Flut von Kettenkündigungen bedroht.

Es ist offensichtlich, dass Whistleblower effektiver geschützt werden müssen. Der Whistleblower-Netzwerk e.V. fordert deshalb:

* Im öffentlichen Bereich müssen Anzeigen von Straftaten an Ermittlungsbehörden und Berichte in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen generell von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen werden. Die in dem gegenwärtig im Vermittlungsausschuss anlässlich des Beamtenstatusgesetzes diskutierte Auflockerung nur für die §§ 331 - 337 StGB reicht hier nicht aus.
* Whistleblower, die Missstände im öffentlichen Interesse aufdecken wollen, müssen effektiv vor Sanktionen von Mobbing über Schlechtbeurteilung und Strafversetzung bis hin zu Entlassungen gesetzlich geschützt werden. Dies gilt nicht nur für das öffentliche Dienstrecht, sondern auch für den privaten Rechtsverkehr, insbesondere das Arbeitsrecht. Die "Installation" von unabhängigen Ombudsleuten wäre hier sehr hilfreich!

Das Whistleblower-Netzwerk hat im Frühjahr 2007 zum EU-Grünbuch "Arbeitsrecht" Stellung genommen. Es stellte die Kombination einer umfassenden Schadenskompensation für den individuellen Whistleblower und einer Kollektivklage zu Gunsten von öffentlichen Hilfsfonds für Whistleblower zur Diskussion. Als Anregung hierfür dienen entsprechende Regelungen in den USA und in den Niederlanden:

* In den USA werden Whistleblower in gewissen Bereichen nicht nur gesetzlich geschützt, der Staat belohnt sie unter Umständen sogar finanziell. Eine solche Entlohnung findet auf der Basis einer klaren gesetzlichen Regelung durch den so genannten „False Claims Act“ statt. Er billigt Whistleblowern einen gewissen Anteil an jenen Beträgen zu, die aufgrund ihrer Hinweise auf Steuerhinterziehung oder sonstige Formen von Betrug zu Lasten des US- Bundeshaushalts eingetrieben werden konnten. Allein 2006 wurden so rund 1,3 Mrd US-Dollar eingetrieben, davon gingen 190 Millionen US-Dollar an die Whistleblower und deren Anwälte.
* In den Niederlanden wird derzeit intensiv über die Einrichtung eines Hilfsfonds für Whisleblower diskutiert.

Weitere Infos:
http://www.whistleblower-netz.de

Weitere Dokumente und Links

* Stellungnahme des Whistleblower-Netzwerks, "Freedom for Care" und Explisit zum EU-Grünbuch "Arbeitsrecht" ,
* Eva Joly: Im Auge des Zyklons. München: Riemann 2003
* Großzügiger Verzicht . Unbequeme Steuerfahnder hat das Land Hessen in den Ruhestand versetzt, zum Teil schon mit 36 Jahren. Einer von ihnen berät jetzt die Gegenseite. In: DER SPIEGEL (4/2008),
* Leben im Steuerparadies : Die Finanzämter und die Superreichen. Bericht: Ralph Hötte, Kim Otto, Markus Schmidt. MONITOR Nr. 573 am 21. Februar 2008,
* Christoph Rottwilm: Steuerfahnder - Sie machen Milliarden - für 80.000 Euro im Jahr . Spiegel online, 20. Februar 2008
* Anfrage der hessischen SPD zur den 326 Kisten vom 20.2.2008 ,
* Antwort der Landesregierung an die SPD liegt dem Whistleblower-Netzwerk e.V. inzwischen vor. Es bestätigt die von uns angeführten Problematiken.
* Google-Suche: "Werner Borcharding"
* Google-Suche: "Rudolf Schmenger"
* Presseerklärung des Bundesrates Nr. 10/2008 zur Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Beamtenstatusgesetz
* Bundesratsdrucksachen zum Beamtenstatusgesetz:
o BR-Drs. 59/08 (Gesetzesbeschluss Bundestag)
o BR-Drs. : 59/1/08 (Ausschussempfehlungen)
o BR-Drs. 59/08(B) (Beschluss zur Anrufung des Vermittlungsausschusses)

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