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Bis zu 41% auf Schwarzgeld

05.04.201214:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Am heutigen Tage haben die Vertreter von Deutschland und der Schweiz in Bern das Änderungsprotokoll zum bereits unterzeichneten Steuerabkommen bezüglich Schwarzgeld unterzeichnet. Die Regelungen sollen 2013 in Kraft treten und Geldanlagen aus den vergangenen zehn Jahren einbeziehen.

Neu ist im Änderungsprotokoll die Erfassung von Schwarzgeld aus Erbschaften, dieses soll pauschal mit 50% besteuert werden oder die Erben müssen die Erbschaft komplett gegenüber dem Fiskus offenlegen.

Das Änderungsprotokoll bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Erfahren Sie auf unserer Tagung Steuerfahndung alle aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Steuerfahndung. Dabei erwarten Sie Vorträge zu den Themen: Tendenzen und Fakten in der internationalen Zusammenarbeit in Steuersachen, Finanzgerichtlicher Schutz bei Rechts- und Amtshilfe ins Ausland; das Steuerstrafrecht des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts, aktuelle Probleme der Steuerfahndung, Beratungserfahrung mit dem reformierten Recht der Selbstanzeige.

Die Kölner Tage „Steuerfahndung“ unter Leitung von Prof. Dr. Salditt und Herrn Dr. Streck finden am 19./20.04.2012 im Marriott Hotel in Köln statt.

Anmeldung unter: www.otto-schmidt.de/seminare

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