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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bei geerbtem Schwarzgeld

21.09.201613:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bei geerbtem Schwarzgeld
GRP Rainer LLP
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(openPR) Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bei geerbtem Schwarzgeld

Manchem Erben ist nicht bewusst, dass im Nachlass ein großes Risiko schlummert. Nämlich dann, wenn der Erblasser ihm auch unversteuertes Schwarzgeld hinterlassen hat. Dann muss der Erbe handeln.



GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In der Trauer um den Tod eines Angehörigen kann es schnell untergehen, dass dieser es möglicherweise mit seinen Steuererklärungen nicht so genau genommen hat. In seinem Nachlass tauchen dann plötzlich unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten auf, die sich schon seit Jahrzehnten dort angesammelt haben. Dann müssen Erben umgehend handeln und das Schwarzgeld im Nachlass dem Finanzamt melden. Werden die unversteuerten Einkünfte weiterhin dem Finanzamt gegenüber verschwiegen, machen sich die Erben selbst der Steuerhinterziehung strafbar. Dann kann noch eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung helfen.

In den Fällen von geerbtem Schwarzgeld schützt Unwissenheit die Erben nicht vor Strafe. Sie sind verpflichtet, die unversteuerten Einkünfte beim Finanzamt anzugeben. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, machen sie sich der Steuerhinterziehung durch Unterlassen schuldig. Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann dann auch den Erben weiterhelfen, um einer Verurteilung zu entgehen und in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann. Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die strafbefreiende Selbstanzeige allerdings kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen.

Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplizierten Vorgänge lassen sich in der Regel so nicht erfassen und Fehler sind schon fast vorprogrammiert. Im Ergebnis schlägt die Selbstanzeige dann fehl.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall detailliert erfassen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie tatsächlich strafbefreiend wirkt.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/selbstanzeige-erbe-erbschaft.html

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