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Zu viele offene Fragen bei Whistleblowing

18.12.201307:15 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Anlässlich des weltweiten UN-Anti-Korruptionstages am 9. Dezember 2013 weist der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK auf die ungeklärte Rechtslage im Zusammenhang mit Whistleblowing in den deutschen Unternehmen hin. Wer als Arbeitnehmer auf Rechtsverstöße seines Unternehmens aufmerksam machen möchte, kann die Rechtsfolgen seines Tuns oft überhaupt nicht abschätzen. „Von Rechtssicherheit sind wir hier weit entfernt“, kritisiert DFK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ulrich Goldschmidt die aktuelle Rechtslage. Ein gut funktionierendes Whistleblowing-System kann den Unternehmen beim Kampf gegen Rechtsverstöße und für eine gute Compliance helfen. „Dann darf man die Mitarbeiter mit den Risiken aber auch nicht allein lassen. Auf die Konkretisierung der Rechtslage durch die Arbeitsgerichte zu warten, ist gerade in diesem Bereich unzumutbar. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.“, so Goldschmidt weiter.
Aber auch die Opfer ungerechtfertigter Anzeigen müssen geschützt werden. Die Unternehmen stehen in der Verpflichtung auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Whistleblowing hinzuwirken. Als Folge falscher Verdächtigungen drohen nicht nur Reputationsverluste. Vielmehr steht schnell die Karriere oder gar das Arbeitsverhältnis und damit am Ende die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Nicht selten greifen Arbeitgeber in solchen Fällen zum Mittel der Verdachtskündigung. „Nicht jeder Arbeitgeber geht mit dem scharfen Schwert der Verdachtskündigung verantwortungsvoll um. Es gibt genug Fälle, in denen sich der Verdacht später nicht bestätigt, das Arbeitsverhältnis aber gekündigt wurde und eine Wiedereinstellung nicht möglich war. Es ist höchste Zeit, dass das, auch verfassungsrechtlich sehr fragwürdige, Instrument der Verdachtskündigung endlich verboten wird“, sieht Goldschmidt den Gesetzgeber gefordert.

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