(openPR) Anlass zu großer Sorge um unsere bisher stabile Demokratie sieht Stadtrat Thomas Hutt, Vorsitzender des für Ordnung und Sicherheit zuständigen Ausschusses, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur 5%-Klausel im kommunalen Wahlrecht. „Sind denn die Lehren, die die klugen Väter und Mütter des Grundgesetzes aus dem Scheitern der sog. Weimarer Republik und den bitteren Erfahrungen mit den Folgen - nationalsozialistische Gewaltherrschaft, Völkermord und Krieg – gezogen haben, wirklich vergessen? Sind wir tatsächlich unfähig, aus der Geschichte zu lernen?“ fragt Thomas Hutt. Wer die Entstehungsgeschichte der 5%-Klausel unvoreingenommen betrachte, wisse, dass es nie um die Sicherung der Macht bestimmter Parteien ging, sondern allein darum, einer Regierungs- und Handlungsunfähigkeit durch Parteienzersplitterung entgegenzuwirken. Kleine extremistische oder fundamentalistische Minderheiten und andere Gruppierungen, denen es nicht um eine ernsthafte, konstruktive Mitgestaltung an einem freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesen und eine Lösung der Zukunftsfragen unserer Gesellschaft gehe (man erinnere sich z.B. an die bei Wahlen angetretene „Biertrinkerpartei“) hätten dank der 5%-Klausel aus den Parlamenten ferngehalten werden können. Wer behaupte, in Ländern ohne 5%-Hürde im Kommunalwahlrecht gebe es doch auch keine Probleme, sage damit im Klartext, dass er die Mitwirkung von antidemokratischen Kräften an der Gestaltung unseres Gemeinwesens nicht als Problem erkennt. Auch der Verweis auf die Möglichkeit eines Parteienverbots durch das Bundesverfassungsgericht könne nach dem kläglichen Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens nicht mehr wirklich optimistisch stimmen.
Thomas Hutt weist darauf hin, dass der mühsam im Stadtrat gefundene Kompromiss, nach dem städtische Räume nicht von politischen Parteien, sondern allein von den im Stadtrat vertretenen Fraktionen genutzt werden dürfen, nur dank der 5%-Hürde bisher öffentliche Aktivitäten demokratiefeindlicher Kräfte im Rathaus und in den Bürgerhäusern verhindert. „Es ist ein Treppenwitz der Geschichte“, so der frühere Generallandesanwalt Thomas Hutt, „dass ausgerechnet die Grünen mit ihrem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht den Rechtsextremisten den Weg in die Rathäuser geöffnet haben. Statt ihre Existenzängste über die Belange des Gemeinwohls zu stellen, hätten sie besser nach dem alten römischen Grundsatz gehandelt: „Was immer Du tust, bedenke das Ende“!“












