(openPR) Ein alter Traum von Rot-Grün war schon immer die Einführung von Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge und Spekulationsgewinne. Was zu Oppositionszeiten ständig gefordert wurde, sollte in ihrer zweiten Legislaturperiode mit dem sog. Steuervergünstigungsabbaugesetz mit Wirkung ab 2004 endlich realisiert werden. Doch dieses Vorhaben scheiterte damals bekanntlich am Veto des Bundesrates.
Dieser scheinbare Erfolg war in Wirklichkeit ein Pyrrhussieg. Inzwischen ist es der rot-grünen Bundesregierung und ihrem Finanzminister Eichel tatsächlich gelungen, die Kontrollen über Kapitalerträge zu perfektionieren. Ab diesem Jahr gibt es Kontrollen auf mehreren Ebenen und „aus allen Rohren“:
- Mit dem „Steueränderungsgesetz 2003“ vom 28.11.2003 werden die Banken verpflichtet, ab dem 1.1.2005 den Kunden Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und Spekulationsgeschäfte des vergangenen Jahres auszustellen, die nun von den Finanzämtern zur Steuererklärung angefordert werden können.
- Mit dem „Steueramnestiegesetz“ vom 23.12.2003 werden die Finanzämter und Sozialbehörden ermächtigt, ab dem 1.4.2005 per Kontenabfrage auf einen zentralen Datenpool aller Banken zuzugreifen und so festzustellen, wer bei welchen Banken wie viele Konten und Depots unterhält.
- Mit der „EU-Zinsrichtlinie 2003/48/EG“ vom 3.6.2003 - auf maßgebliches Betreiben des deutschen Finanzministers - werden die Banken in 22 EU-Mitgliedsländern verpflichtet, ab dem 1.7.2005 Kontrollmitteilungen über Zinserträge von Anlegern aus anderen EU-Staaten an die heimischen Finanzbehörden zu übermitteln. Davon ausgenommen sind vorerst nur Luxemburg, Österreich und Belgien.






