(openPR) Steuerabkommen unattraktiv für kleine und mittlere Vermögen
Wiesbaden, 17.08.2011. Ab 2013 sollen Kapitaleinkünfte deutscher Steuerbürger in der Schweiz mit einer Abgeltungssteuer von 26,375 % besteuert werden, die anonym Schweizer Banken an den deutschen Fiskus abführt wird. Frühere nicht versteuerte Erträge sollen deutsche Steuerbürger einmalig durch Zahlung einer pauschal und anonym abgeführten Steuer von 19% bis 34% des Vermögensbestandes nachversteuern können.
Das Abkommen wird erst in den kommenden Wochen unterzeichnet und bedarf dann noch der Ratifikation durch die nationalen Parlamente. Der genaue Wortlaut des Abkommens wird erst nach der Unterzeichnung offiziell veröffentlicht. Dennoch sind Inhalt und Auswirkungen des Abkommens bereits jetzt Gegenstand breiter Diskussionen in der Öffentlichkeit. Dabei werden die schon jetzt erkennbaren praktischen praktischen Auswirkungen zu Unrecht vernachlässigt.
„Das Abkommen kann zur Steuerfalle werden“, sagt Dr. Martin Hackenberg, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater aus Wiesbaden. „19% auf den Vermögensbestand oder gar 34% ist in den meisten Fällen deutlich mehr, als bei einer Selbstanzeige anfallen würde, sogar dann, wenn man die Zinsen einbezieht. Da gibt der Fiskus dem Steuerbürger ´Steine statt Brot´“. Gerade bei kleinen und mittleren Vermögen dürfte die Selbstanzeige nach Einschätzung des Experten weiter das Mittel der Wahl für eine Nachversteuerung bleiben.
Umgekehrt kann bei größeren nachzuversteuernden Guthaben das Abkommen günstiger sein. „Für viele Kapitalanleger mit großem Vermögen oder sehr hohen laufenden Erträgen wird dies ein Anreiz sein, sich mit der Rückkehr in die Steuerehrlichkeit bis 2013 Zeit zu lassen“, so Steueranwalt Dr. Hackenberg.
Offen ist zudem die Frage, ob mit der pauschalen Nachversteuerung privater Einkünfte auch die Erbschaft- oder Schenkungsteuer abgegolten wird. „Ohne eine Abgeltung auch dieser Steuern wäre das Abkommen nur Stückwerk“, betont Dr. Hackenberg, „denn wegen der hier geltenden längeren Verjährungsfristen könnten ansonsten z.B. lange zurückliegende Schenkungen noch zusätzlich vom Finanzamt besteuert werden.
Letztlich wird deshalb nach der Veröffentlichung des Abkommens in jedem Einzelfall zu prüfen sein, ob das Abkommen oder die Selbstanzeige günstiger ist.
Auch bei der künftigen laufenden Besteuerung der Erträge ab 2013 dürften viele Anleger mit kleinen und mittleren Vermögen, und damit die Masse der Fälle, unter einem Steuersatz von 26,375% liegen, so dass das Abkommen auch hier keine Erleichterung darstellt. „Wie schon bei der 2009 eingeführten Abgeltungssteuer im Inland dürfte für einen Großteil der Steuerpflichtigen weiter die Abgabe einer Steuererklärung zu empfehlen sein, um sich den oft niedrigeren persönlichen Steuersatz noch zu sichern“.









