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Kanzlei Dr. Hackenberg, Wiesbaden

Kanzlei Dr. Hackenberg, Wiesbaden

Kanzlei Dr. Hackenberg Dr. Martin Hackenberg Rechtsanwalt – Steuerberater – Fachanwalt für Steuerrecht Taunusstraße 5 D- 65183 Wiesbaden Tel.: + 49-(0)611-450 20 946 Fax.: + 49-(0)611-450 20 947 www.hackenberg-legal.com E-mail: info@hackenberg-legal.com

Über das Unternehmen

Die Kanzlei Dr. Hackenberg, Wiesbaden, berät ihre Mandanten seit 2008 bundesweit im Steuerrecht und in Steuerstreitverfahren.

Aktuelle Pressemitteilungen von Kanzlei Dr. Hackenberg, Wiesbaden
Mini-Stundung statt Bazooka
Kanzlei Dr. Hackenberg, Wiesbaden

Mini-Stundung statt Bazooka

Wiesbaden, den 30.03.2020: Um den beispiellosen wirtschaftlichen Auswirkungen der gerade begonnenen Corona-Pandemie entgegenzutreten, hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 13.03.2020 das Bild von der „Bazooka“ bemüht, um zum Ausdruck zu bringen, dass die Bundesregierung nun die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen wolle, um Unternehmen und Steuerpflichtigen in dieser Situation finanziell beizustehen. Die sonst nur unter strengen Voraussetzungen gewährten Steuerstundungen (§222 AO) sollten dazugehören und unbürokratisch und zinslos gew…
30.03.2020
Erbrecht für Vereine und Stiftungen
Kanzlei Dr. Hackenberg, Wiesbaden

Erbrecht für Vereine und Stiftungen

Veranstaltung am 28.03.2012, 19:00 Uhr, in Wiesbaden, Dorint Pallas Hotel Vertreter namhafter Non-Profit-Organisationen aus dem Rhein-Main-Gebiet diskutieren am Mittwoch, den 28.03.2012, auf Einladung der Kanzlei Dr. Hackenberg in Wiesbaden über das Thema „Der richtige Umgang mit Nachlässen – für Vereine und Stiftungen“. „Vereine und Stiftungen sind sensible Erben“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Martin Hackenberg, Namenspartner der Kanzlei Dr. Hackenberg in Wiesbaden. „Oft werden hohe Werte übertragen, die für den Verein oder die …
28.03.2012
Schweizer Schwarzgeld - Abkommen oder Selbstanzeige?
Kanzlei Dr. Hackenberg, Wiesbaden

Schweizer Schwarzgeld - Abkommen oder Selbstanzeige?

Steuerabkommen unattraktiv für kleine und mittlere Vermögen Wiesbaden, 17.08.2011. Ab 2013 sollen Kapitaleinkünfte deutscher Steuerbürger in der Schweiz mit einer Abgeltungssteuer von 26,375 % besteuert werden, die anonym Schweizer Banken an den deutschen Fiskus abführt wird. Frühere nicht versteuerte Erträge sollen deutsche Steuerbürger einmalig durch Zahlung einer pauschal und anonym abgeführten Steuer von 19% bis 34% des Vermögensbestandes nachversteuern können. Das Abkommen wird erst in den kommenden Wochen unterzeichnet und bedarf dann…
17.08.2011
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