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Schwarzgeld: Selbstanzeige der letzte Rückweg in die Legalität

08.01.2013 • 10:27 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schwarzgeld: Selbstanzeige der letzte Rückweg in die Legalität
Alfred Himmelsbach, Steuerberater aus Lahr.
Alfred Himmelsbach, Steuerberater aus Lahr.

(openPR) „Die Selbstanzeige bleibt der einzige Weg, Schwarzgeld wieder in die Legalität zurückzuführen“, sagt Steuerberater Alfred Himmelsbach von der Kanzlei Himmelsbach & Sauer in Lahr. Nachdem das Steuerabkommen mit der Schweiz endgültig im Vermittlungsausschuss abgelehnt wurde, sei es an der Zeit noch einmal über den einzigen Weg nachzudenken, über den man ausländische Guthaben in die Legalität zurückführen kann, so der Steuerexperte Alfred Himmelsbach aus Lahr.



Denn nach dem Scheitern des Steuerabkommens mit der Schweiz werde die deutsche Finanzverwaltung nun noch intensiver versuchen, hinter ausländische Guthaben zu kommen, vermutet Steuerberater Alfred Himmelsbach. Schließlich hätte das Abkommen mit der Schweiz der Deutschen Steuerverwaltung schätzungsweise zwischen sechs und zehn Milliarden Euro ohne Anstrengung gebracht. Nun gehe es darum zu zeigen, dass die Ablehnung nicht vollkommen unsinnig war. Himmelsbach: „Dies kann nur auf dem Weg einer verschärften Ermittlungstätigkeit erfolgen.“

Folgende Maßnahmen sollen nebeneinander verstärkt werden:
• Einholung von Auskünften von den Schweizer Banken;
• neuer Ankauf von gestohlenen Daten-CD mit den Daten deutscher Steuerzahler;
• Fahndungsmaßnahmen des Zolls an der Grenze und im Zollgrenzgebiet zum Aufbringen und Beschlagnahmen von Bargeldbeträgen, die importiert oder exportiert werden sollen. Die Zollbeamten haben ein Auge für nervöse Grenzübertreter;
• Undercover-Maßnahmen wie Überwachung von Telefonkontakten, Briefkontakten, Beobachtung von parkenden deutschen Kennzeichen vor Schweizer Banken und ähnlichem.

Steuerberater Alfred Himmelsbach aus Lahr erwartet derartige verstärkte Aktivitäten nicht nur im Verhältnis zur Schweiz, sondern auch im Verhältnis zum sonstigen Ausland. Die oben erwähnte einzig mögliche „Gegenmaßnahme“ der Selbstanzeige mit vollständiger Berichtigung der Steuererklärungen erfordert vom Steuerpflichtigen, dass er sämtliche Einkünfte aus dem noch nicht verjährten Zeitraum nacherklärt. „Bei einer Selbstanzeige müssen allerdings einige Dinge beachtet werden“, so Alfred Himmelsbach.

Schon die Ermittlung dieses noch nicht verjährten Zeitraums (etwa elf oder zwölf Jahre) erfordert viel Fachkenntnis. Darüber hinaus erfordert die Systematik der Selbstanzeige eine sorgfältige Vorbereitung, die ohne die Mitwirkung von ausgewiesenen Fachleuten und Beratern nicht bewerkstelligt werden kann.

Als dieser Berater kann der eigene Steuerberater nur dann auftreten, wenn die Berichtigung der Steuererklärung dann auch tatsächlich durchgeführt wird. Ansonsten müsste der laufende Steuerberater zukünftig das Mandat ablehnen, da er sich ansonsten der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig macht.

Hat sich ein Steuerzahler zur Selbstanzeige entschlossen, so ist es auch wichtig, die Anzeige bei aller Sorgfalt so schnell wie irgend möglich zu erstellen und einzureichen, damit die Straffreiheit nicht durch irgendeinen dummen Zufall vor der Berichtigung verloren geht. Versäumt man dies, droht bei einer „vergessenen“ Deklaration von Einkünften, welche zu einer Steuerverkürzung von mehr als 100.000 Euro führen sowie bei falschen Angaben, welche zu Erstattungen von mehr als 50.000 Euro führen Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr (besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung)!

Aber auch bei kleineren Hinterziehungen sind die verhängten Geldstrafen, Strafsteuern und Zinsen derart drakonisch, dass dadurch meist mehr als das komplette „Schwarzgeld“ zu zahlen sind.

Mehr Informationen: http://www.himmelsbach-sauer.de/infothek/presseveroeffentlichungen

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