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Wenn das Schwarzgeld zur Belastung wird - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

28.09.201610:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Wenn das Schwarzgeld zur Belastung wird - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

(openPR) Das unversteuerte Schwarzgeld belastet. Wer noch eine Selbstanzeige stellen möchte, sollte sich kompetente Unterstützung holen, damit die Selbstanzeige auch strafbefreiend wirkt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Druck auf Steuersünder wächst kontinuierlich. Ehemalige Steueroasen verabschieden sich nach und nach vom Bankgeheimnis. Die internationale Kooperationsbereitschaft nimmt zu und 2017 wird mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten begonnen. Mehr als 100 Staaten wollen sich inzwischen an dem Abkommen beteiligen. Unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten werden mehr und mehr zur Belastung.



Um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bewusst offengehalten. Um eine Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)so zu verfassen, dass sie tatsächlich strafbefreiend wirkt, ist kompetente Unterstützung dringend notwendig. Denn der Gesetzgeber hat auch die Anforderungen an die Selbstanzeige erhöht. Sie muss einerseits rechtzeitig gestellt werden, also bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde. Außerdem muss sie auch vollständig und fehlerfrei sein. So müssen z.B. alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre gegenüber dem Finanzamt offenbart werden. Für den Laien sind diese komplexen Anforderungen kaum überschaubar und noch weniger zu erfüllen.

Wer dennoch eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst, geht das hohe Risiko ein, dass sie fehlschlägt. Denn die komplexen Vorgänge sind so nicht zu erfassen. Fehler sind dann praktisch vorprogrammiert und in der Konsequenz misslingt die Selbstanzeige, so dass weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater eingeschaltet werden. Sie können die spezifischen Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls genau erfassen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann. Außerdem können sie dabei behilflich sein, die erforderlichen Dokumente diskret von den Banken anzufordern.

Nach einer erfolgreichen Selbstanzeige drohen bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro keine weiteren Sanktionen für den Steuersünder. Bei höheren Beträgen wird vom Fiskus ein gestaffelter Strafzuschlag erhoben. Dieser Zuschlag muss zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden, damit die Sache vom Tisch ist.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

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