(openPR) Anlegerschutz ist in aller Munde. Winston Churchill, dem legendären englischen Premierminister, werden die Worte zugeschrieben: „Die Demokratie ist eine schlechte Staatsform, aber ich kenne keine bessere“. Mit diesen Worten lässt sich wohl am besten die Schizophrenie im Finanzbereich erklären. Ein weiterer Pyrrhussieg scheint die derzeitige Diskussion um eine verschärfte Regulierung mit dem Ziel eines verbesserten Anlegerschutzes für die Politik zu werden. Selbst die für die Aufsicht vorgesehene Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt bei der Anhörung im Bundestag zu, dass sie eine entsprechende Kontrolle derzeit gar nicht leisten kann. Mehr Detailinformationen über eine verschärfte Regulierung im Finanzmarkt lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des BeteiligungsReport Wissen.
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Daneben werden die Stellungnahmen der einzelnen Sachverständigen übersichtlich dargestellt und die unterschiedlichen Lösungsansätze wiedergespiegelt. Zwei Tage nach dem Finanzausschuss hat die große Koalition beschlossen, dass sie eine Regulierung aller Finanzprodukte analog des Versicherungsvermittlerrechts befürwortet. Mit diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den Verbraucherschutz im Finanzdienstleistungsbereich zu stärken. Die faktische Umsetzung der Regulierung wird in drei Kernforderungen formuliert.
Fazit: Es wird zu einer Regulierung kommen, insbesondere Finanzberater werden vergleichbar den heute schon geltenden Regeln in der Versicherungsberatung eine Qualifizierung nachweisen sowie eine Berufshaftpflicht zur Ausübung ihrer Tätigkeit abschließen müssen. Damit Transparenz und Aufklärung auch bei den Verbrauchern bzw. Anlegern erzeugt wird.