(openPR) 04.November 2003 - BERLIN. Zur heutigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Kaufhof AG gegen das Ladenschlussgesetz erklärt die Wirtschaftsexpertin und verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:
Ich gehe davon aus, dass das höchste deutsche Gericht der Verfassungsbeschwerde der Kaufhof AG stattgeben und das Ladenschlussgesetz für verfassungswidrig erklären wird. Dies wäre ein richtiger Schritt in Richtung einer längst fälligen Liberalisierung. Im freiheitlichen Verfassungsstaat sind nicht die Änderung oder Abschaffung des Ladenschlussgesetzes zu begründen, sondern das Aufrechterhalten von Freiheitsschranken für Anbieter, Kunden und Bedienstete ist begründungsbedürftig.
Die FDP wird in diesem Fall ihren erst im März dieses Jahres abgelehnten Gesetzentwurf zur Abschaffung des Ladenschlussgesetzes erneut einbringen: An Werktagen sollen die Öffnungszeiten völlig freigegeben werden. Der Sonntag bleibt verfassungsrechtlich geschützt, über Ausnahmen sollen die Bundesländer - entsprechend den regionalen Besonderheiten - entscheiden dürfen.
Fällt der Ladenschluss, müsste aber auch das Arbeitszeitgesetz neu geregelt werden, damit der gewonnene Spielraum für Verbraucher und Wirtschaft nicht gleich wieder eingebüßt wird. Ob Rot-Gün jedoch dazu die Kraft findet, ist nach den jüngsten quälenden Diskussionen um Minireformen mehr als fraglich.
Bislang hat das Ladenschlussgesetz juristischen Vorrang vor dem Arbeitszeitgesetz. Bei Wegfall des Ladenschlussgesetzes jedoch würden nur noch die restriktiveren Einschränkungen des Arbeitszeitgesetzes gelten und viele Sonderöffnungen am Sonntag entfallen: Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen oder Tankstellenshops dürften nicht mehr öffnen, es gäbe keine verkaufsoffenen Sonntage mehr, und die heutigen Ausnahmen für Kur- und Erholungsorte würden nicht mehr gelten. Ein solcher Rückschritt hinter die gegenwärtigen Regelungen muss durch eine Reform des Arbeitszeitgesetzes verhindert werden, wenn die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes kein Pyrrhussieg für Handel und Verbraucher werden soll.













