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„Zwangserziehung der gesamten Bevölkerung“

30.07.200817:34 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: „Zwangserziehung der gesamten Bevölkerung“
Netzwerk Rauchen Forces Germany e.V.
Netzwerk Rauchen Forces Germany e.V.

(openPR) Staatsrechtler Isensee und Netzwerk Rauchen kritisieren Gerichtsentscheidung

Deutliche Kritik am Verfassungsgerichtsurteil zu den Rauchverboten übt der Staatsrechtler Professor Josef Isensee.



„Die Karlsruher Entscheidung ist ein juristischer Pyrrhussieg der Berufsfreiheit, weil sie den Weg zu einem radikalen Rauchverbot und damit zu einer ökologischen Zwangserziehung der gesamten Bevölkerung freigibt“, erklärt der renommierte Bonner Jurist.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zwar das Rauchverbot für bestimmte kleine Einraumgaststätten aufgehoben, ein totales Rauchverbot für verfassungsgemäß erklärt.

Ablehnend reagiert auch Netzwerk Rauchen, der führende Raucherverband. „‘Gesundheitswahn statt Grundrechte‘ war offenbar das Motto der Roten Roben“, kritisiert ihr Bundesvorsitzender, der Jurist Michael Löb. Dass vorläufig in vielen Kneipen die Aschenbecher wieder auf den Tisch kommen dürfen, sei nur ein Zeitaufschub, niemand dürfe sich in „falscher Sicherheit“ wiegen.

Die Karlsruher Richter stellen die Politik nun vor die Alternative, entweder zusätzliche Ausnahme für Eckkneipen zu beschließen oder ein rigides Verbot jeglicher Raucherräume in der Gastronomie.

„Gleichheit im Unrecht lehnen wir ab“, sagt Christoph Lövenich, Bundesgeschäftsführer des Netzwerks, „gleiche Unfreiheit für alle wird kein Problem lösen.“ Im Gegenteil, dies verschärfe die verheerenden Folgen für die Gastronomie und die Gesellschaft insgesamt.
Netzwerk Rauchen ruft zu härterem Widerstand gegen die Verbotsgesetze und die Anti-Tabak-Lobby auf: „Der Kampf um die Freiheit geht in die nächste Runde“, so Lövenich weiter.

Alle Staatsgewalten seien dem zunehmenden Trend zur Lifestyle-Regulierung kritiklos gefolgt.
Insbesondere sei ärgerlich, dass die vermeintliche Schädlichkeit des Passivrauchens nicht angezweifelt werde. Leider hätten die unseriösen Argumente der hauptberuflichen und selbsternannten Antitrauch-Apostel verfangen.
Auch eine höchstrichterliche Entscheidung mache aber aus erfundenen Passivrauchtoten keine echten.

Langsam entstehe das Bewusstsein in der Politik, dass man hier eine Grenze überschritten habe, und das Bewusstsein der Bundesbürger, dass Tabakbekämpfung nur ein Teil des Übels sei, zudem auch Regulierung in das Ess-, Trink- und anderweitige Lebensverhalten der Menschen gehöre.

Das Bundesverfassungsgericht entschied heute über drei Beschwerden von Wirten, die durch die gesetzlichen Rauchverbote in ihrer unternehmerischen Freiheit unzulässig beschränkt werden.

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