(openPR) "Handeln Sie endlich, Herr Minister!", so der eindringliche Appell des Präsidenten der Bundesärztekammer. "Die Länder haben versagt. Es ist einfach nur ignorant, trotz der Gesundheitsgefahren des Passivrauchens nach immer neuen Ausnahmeregelungen zu fahnden, um uneinsichtige Raucher und Gastwirte zufrieden zu stellen. Wenn es um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geht, darf es keine Scheinlösungen geben“, kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe die Ergebnisse der Beratungen der Ministerpräsidenten über ein Rauchverbot in Gaststätten.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.4993.5037
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Sehr verehrter Herr Präsident,
die Länder haben entgegen Ihrer Auffassung nicht versagt, sondern sind erkennbar im Begriff, einen verfassungsrechtlich gebotenen Kompromiss mit Blick auf das Rauchverbot umzusetzen. Es bleibt freilich Ihnen und Ihrer Standesorganisation unbenommen, sich für die gesundheitlichen Belange der bundesdeutschen Bevölkerung einzusetzen; das ist im Kern zu begrüßen und auch letztlich sehr lobenswert. Aber gerade mit Blick auf das Verfassungsrecht und damit die allgemeinen Freiheitsrechte ist ein wenig Zurückhaltung anzumahnen, denn es geht nicht (!) um Scheinlösungen, sondern um die konsequente Umsetzung der verfassungsrechtlichen Maßgaben. Es bedarf keiner gesundheitspädagogischen Zwangserziehung durch den Arbeitsminister, den Gesetzgeber oder einer Ständeorganisation, sondern allenfalls um einen Appell an das Verantwortungsgefühl eines gesundheitsbewussten Bürgers, der ggf. zu späteren Zeiten einmal zu den Klienten resp. Kunden Ihrer Kollegen zählen wird. Die konkrete Grundrechtsausübung sollten wir daher jedem Einzelnen überlassen und dies bedeutet in der Konsequenz, dass der Bürger durchaus alleine in der Lage ist, darüber zu entscheiden, ob er ein Raucherlokal aufsucht oder nicht. Der Gastronom hingegen wird sich vortrefflich überlegen, ob er seinen gastronomischen Betrieb als Nichtraucherlokal deklarieren will – denn auch dies ist eine Entscheidung, die er für sich zu treffen hat. Wo also, darf gefragt werden, liegt das Problem, wenn nicht in einem ungeheuren Paternalismus? Der Hinweis auf den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verfängt nicht! Der künftige Arbeitnehmer kann ebenfalls durchaus selbst entscheiden, ob er in einem Raucherlokal zu arbeiten gedenkt oder nicht! Der Bürger ist also durchaus frei, auch seiner ureigenen Gesundheit abträgliche Entscheidungen zu treffen. Hierbei sollte es sein Bewenden haben, denn eigentlich haben wir gewichtigere Probleme zu lösen, als eine endlose Debatte über das Rauchen oder Nichtrauchen zu führen!
Lutz Barth













