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BÄK – Präsident Hoppe gegen weitere Liberalisierung des Stammzellgesetzes

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Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Obwohl der Bundestag im April eine Lockerung des Stammzellgesetzes beschlossen hat, haben jüngst Stammzellforscher auf einer Internationalen Tagung in Dresden die rechtlichen Bedingungen für die Forschung kritisiert.

Dies hat den Präsidenten der Bundesärztekammer dazu veranlasst, in einem Interview mit der „Katholischen Nachrichten Agentur“ v. 09.07.08 auf Folgendes hinzuweisen: „Ich bin gegen eine weitere Liberalisierung. Die Verschiebung des Stichtags ist uns schwer genug gefallen“ (zit. nach BÄK-Mitteilung v. 10.07.08).



Nun – wir haben es vernommen, dass der Präsident der BÄK gegen eine weitere Liberalisierung ist. Aber welchen Stellenwert müssen wir diesem Statement des Präsidenten beimessen, zumal wenn es auf der Homepage der BÄK veröffentlicht worden ist. Dass der Präsident ein willkommener Interviewpartner ist, dürfte unbestritten sein, zumal wenn es um ethische Grundsatzfragen innerhalb unserer Gesellschaft geht. Ihn ihm sehen erkennbar insbesondere die verfassten Amtskirchen einen verlässlichen Partner, wenn es darum geht, in einem säkularen Verfassungsstaat bedeutsame Wertedebatten in einem wertkonservativen Gewande zu kleiden und fundamentalethisch einer Lösung zuzuführen, die insbesondere der Katholische Kirche genehm sein dürfte. Dies ist freilich insoweit legitim, als dass der Präsident selbstverständlich seine Meinung äußern und an der Debatte teilnehmen kann. Kritisch zu hinterfragen ist allerdings der Umstand, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen könnte, dass die ethischen Proklamationen des Präsidenten zugleich als ein Votum der verfassten Ärzteschaft verstanden werden können. Eine solche Wertung stößt indes auf Skepsis: Nicht nur, dass in seinem neuerlichen Votum der Präsident ausdrücklich darauf hinweist, dass „er“ gegen eine weitere Liberalisierung des Stammzellgesetzes ist, bleibt zu fragen, wer mit „uns“ gemeint ist? „Die Verschiebung des Stichtages ist uns schwer gefallen“, so der Präsident im Interview und vielleicht ist es dem Präsidenten möglich, in einem weiteren Statement hierzu ergänzende Auskünfte zu erteilen. Dies erscheint insofern geboten, weil jedenfalls die Debatte im Bundestag und insbesondere auch die Sachverständigengutachten ein anderes Bild skizzieren. Ein solches gilt auch mit Blick auf das Gutachten des renommierten Medizinrechtlers Jochen Taupitz, der immerhin stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer ist und sich deutlich zu den verfassungsrechtlichen Implikationen des Stammzellgesetzes geäußert hat. Zuzugeben ist, dass er sich in dem Gutachten für die Anhörung des zuständigen Ausschusses für Bildung, Technik und Folgenabschätzung des Deutschen Bundestages in seiner Eigenschaft als geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim geäußert hat. Aber letztlich darf davon ausgegangen werden, dass Prof. Dr. jur. Taupitz hierzu keine „zweierlei Meinungen“ vertreten dürfte und diese Position auch bei der BÄK vertritt.

Kann es sein, dass die Verschiebung des Stichtages nicht „uns“, sondern vielleicht Herrn Hoppe (und freilich anderer Fundamentalethiker) schwer gefallen ist, im Übrigen aber die Verschiebung als verfassungsrechtlich konform und der Forschung als sachdienlich gewertet worden ist?

Wenn dem so ist, bleibt weiter kritisch nachzufragen, ob dass Portal der BÄK dazu sich eignet, private Statements zu veröffentlichen oder ob diese nicht eher auf einer privaten Homepage publiziert werden sollten, um hinreichend klar die Position der BÄK als Institution von einer privaten Meinungsäußerung abgrenzen zu können?

Ich möchte an dieser Stelle wieder mit der Frage enden: Was nun, Herr Hoppe?

Lutz Barth

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