(openPR) Es scheint sich eine Kurskorrektur in dem von Niedersachsen beschritten Sonderweg beim Nichtraucherschutz anzubahnen. Ministerpräsident Christian Wulff wolle in der kommenden Woche Alternativen besprechen und sehe Spielraum für Veränderungen beim Nichtraucherschutz in der Gastronomie, so der Kölner Stadtanzeiger in seiner gestrigen Ausgabe. Quelle: Kölner Stadtanzeiger >>> http://www.ksta.de/html/artikel/1175662833984.shtml
Unabhängig von der gegen Wulff gestellten Strafanzeige wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit im Amt aufgrund von Spenden der Zigarettenindustrie bleibt zu hoffen, dass der Ministerpräsident nicht „einknickt“. Es gibt gute Gründe, weshalb der von Niedersachsen geplante Weg ein Kompromiss darstellt. Es wird an die Verantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger appelliert. Es bedarf keiner gesundheitspädagogischen Zwangserziehung in unserem staatlichen Gemeinwesen – weder durch Politiker noch durch Lobbyisten für die eine oder andere Lesart des Nichtraucherschutzes. Die Bürger mögen für sich entscheiden, ob diese ein mit „R“ gekennzeichnetes Lokal aufzusuchen gedenken oder nicht. Die leidige Debatte um den Nichtraucherschutz hat mittlerweile inquisitorische Züge angenommen und es entsteht der Eindruck, dass nunmehr „anderes Geschütz“ aufzufahren ist, um die Verfechter von moderaten Regelungen zu disziplinieren. Hierbei wird zuweilen völlig übersehen, dass wir über durchaus gravierende Einschnitte in die Freiheitsrechte philosophieren und es stimmt schon seltsam, dass diesem Aspekt in der Diskussion kaum eine Rolle beigemessen wird. Verfassungsjuristen schweigen beharrlich in der Auseinandersetzung – vielleicht fürchten diese einen Reputationsverlust, wenn sie sich des Themas annehmen. Sei es drum: der Weg Niedersachsens ist nach wie vor verfassungsrechtlich geboten, denn er zielt auf einen schonenden Ausgleich der insoweit miteinander kollidierenden Grundrechte der Nichtraucher, Raucher und Gastronomen ab. Wer die Freiheit für sich reklamiert, sollte sie auch anderen zugestehen, so dass lediglich eine Kennzeichnungspflicht für die private Gastronomie gefordert ist – alles andere entscheidet der mündige Bürger!
Lutz Barth