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Wollen oder sollten wir mit Bundesinnenminister Schäuble wirklich vor dem Täter am Tatort sein?

06.08.200711:34 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Sowohl als interner wie als externer Datenschutzbeauftragter hat man im Augenblick besonders viel Stress. Statt sich um die in ihrer Datenschutzausbildung vermittelten praxisbezognen Aufgaben wie Verfahrensverzeichnis oder Datenschutzkonzept kümmern zu können, müssen sie sich auf einmal den Grundsatzfragen des Datenschutzes, nämlich dem Verhältnis von Sicherheit und Freiheit widmen. Denn zurzeit konfrontiert Bundesinnenminister Schäuble die Öffentlichkeit fast täglich mit neuen „Überlegungen“ zur inneren Sicherheit, wobei fast alle diese Überlegungen irgendwie auch das vom Grundgesetz garantierte Recht aller Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit als auch das Recht der Menschen auf eine freie, also unbeobachtete private Lebensgestaltung berühren.



Nicht nur die Absolventen der Datenschutz-Ausbildung bei udis („Ulmer Modell“) haben gelernt, dass nicht so sehr der Schutz von Daten, sondern die Wahrung jenes Rechts auf eine freie, unbeobachtete private Lebensgestaltung die Hauptaufgabe des Datenschutzes ist – jedenfalls dann, wenn durch den Einsatz von Informationstechnik und sonstigen Verfahren der Datenverarbeitung dieses Recht in Gefahr gerät. Da eine solch Sichtweise ist mehr oder weniger Allgemeingut ist, kommen durch Schäubles Äußerungen die Datenschützer auf breiter Front unter Druck.

Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu begrüßen, dass durch die dichte Folge, mit der hier eine dieser Überlegungen auf die andere folgt, auch die schon verloren geglaubte Sensibilität in der Bevölkerung für die Notwendigkeit eines funktionierenden Datenschutzes wächst, mit der Folge, dass sich nun wieder alle Medien ausführlich mit diesem Thema beschäftigen und das Thema Datenschutz wieder auf allen Kanälen präsent ist.

Keine Sicherheitsmaßnahme ohne professionelle Folgenabschätzung

Worum geht es in der Sache? Um den unauflösbaren Konflikt zwischen den Sicherheitsinteressen und Freiheitsrechten der Menschen. Fakt ist, dass die Sicherheit der Bürger durch den internationalen Terrorismus sehr viel Fall stärker bedroht ist als früher. Fakt ist aber auch, dass ein mehr an Sicherheit fast immer mit einem weniger an Freiheit verbunden ist. Auch erfüllt nicht jede versprochene Sicherheitsmaßnahme die in sie gesetzten Erwartungen – im Gegenteil. Trotzdem gilt, dass auch eine Serie von untauglichen Sicherheitsmaßnahmen die Freiheitsrechte der Bürger immer weiter einschränken können. Es wäre deshalb durchaus angemessen, wenn der Bundesinnenminister (zusammen mit fachkundigen Mitarbeitern) zunächst einmal hinter verschlossenen Türen eine Technikfolgenabschätzung zu den Inhalten seiner Überlegungen anstellen und erst danach mit vielleicht diskutierfähigen Vorschlägen in die Öffentlichkeit gehen würde. Die Datenschutz-Experten der udis Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit gGmbH jedenfalls wünschen, dass das vor kurzem ausgesprochene „Machtwort“ des Bundespräsidenten zu einem entsprechend versachlichten Umgang mit diesem sensiblen Problembereich führt.

Einen verantwortungsvollen Abwägungsprozess zwischen den Sicherheitsinteressen und den Freiheitsrechten wird man nicht zwischen Tür und Angel hinbekommen, weil bei einer nur vordergründigen Betrachtung des Problems der Sicherheit ein höherer Stellenwert im Vergleich zur Freiheit zukommt. Denn bei bedrohter Sicherheit schlägt das menschliche Gehirn automatisch Alarm, während sich ernsthafte Bedrohungen der Freiheitsrechte erst durch intensives Nachdenken auf der Basis von Wissen erschließen. Bedrohungen der Freiheitsrechte erscheinen zunächst sehr abstrakt, bis sie natürlich irgendwann (aber vielleicht zu spät) offenkundig werden. Es ist deshalb beklemmend, mit ansehen zu müssen, wie aus tagespolitischen Erwägungen heraus die Freiheitsrechte des Grundgesetzes salami-scheibchen-weise immer weiter eingeschränkt werden.

Sicherheit – nicht überall gleich wichtig?

Übrigens werden – wenn es nicht um die innere Sicherheit geht - beachtliche Sicherheitsrisiken von der Politik durchaus hingenommen. „Freie Fahrt für freie Bürger“ ist nur um den Preis einer große Zahl an Todesopfern zu haben. Eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung würde zwar die Freiheitsrechte der Bürger beschränken, als Sicherheitsmaßnahme aber die Risiken im Straßenverkehr verringern. Auch wenn Politiker eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken fordern, nehmen sie nicht gerade zu vernachlässigende Risiken für die Gesamtbevölkerung in Kauf. Die Pannen in Krümmel und Brunsbüttel sprechen eine deutliche Sprache. Und mit den Möglichkeiten der automatischen Datenverarbeitung könnte man die Freiheitsrechte der Bürger nahezu auf Null reduzieren. Den internationalen Terrorismus würde man auf diesem Wege aber niemals besiegen.

udis Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit
-gemeinnützige Gesellschaft mbH
Sedanstraße 18
D-89073 Ulm
http://www.udis.de

Tel.: 0731 - 985 885 60
Fax: 0731 - 985 885 64

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Gerhard Kongehl
Thorsten Ewald

udis, die Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit ist eine eingetragene gemeinnützige Gesellschaft, die von Hochschulprofessoren und erfahrenen Praktikern auf dem Gebiet des Datenschutzes und der IT-Sicherheit getragen wird. Die Gesellschaft fördert

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