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Lizenz zum Töten widerspricht Artikel 1 Grundgesetz

05.02.200710:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Thema: Grundgesetz / Schäuble / Luftsicherheitsgesetz

Bundesinnenminister Schäuble will noch immer das Grundgesetz ändern, um entführte Passagierflugzeuge abschießen zu können. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:

Wer eine Lizenz zum Töten unschuldiger Passagiere anstrebt, muss sich an Artikel 1 Grundgesetz vergreifen. Artikel 1 ist aber unangreifbar, denn er schreibt vor: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, aller Menschen, auch der in entführten Flugzeugen.

Wolfgang Schäuble sollte daher endlich innehalten. Er hat als Bundesinnenminister die Verfassung zu schützen und nicht zu unterlaufen.

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