(openPR) Heutige Sitzung Finanzausschuss - Spendenrat sieht wichtigen Fortschritt, u. a. durch Anhebung von Übungsleiterfreibetrag und steuerlicher Höchstgrenzen beim Spendenabzug sowie eine deutliche Unterscheidung zwischen gemeinnützigen und spendenbegünstigten Zwecken - wichtige weitere Eckpunkte fehlen allerdings
Berlin, 11.06.2007 - Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert heute die geplanten Veränderungen, die in dem Entwurf für ein "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" zusammengefasst sind. Gemeinsam mit anderen Dachorganisationen hat sich der Deutsche Spendenrat im Vorfeld in der Projektgruppe "Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts" hierfür eingesetzt. Der Deutsche Spendenrat e. V. begrüßt daher grundsätzlich die beabsichtigten Veränderungen, da dies die Menschen zu mehr finanzieller und ehrenamtlicher Tätigkeit in unserer Gesellschaft motivieren kann.
Die Vereinfachung und Anhebung der steuerlichen Abzugsgrenzen für Spenden auf 20 % stellen ebenso wie die Unterscheidung zwischen gemeinnützigen und spendenbegünstigten Zwecken erhebliche Verbesserungen des Steuerrechts dar. Kritisch sieht der Deutsche Spendenrat e. V. hingegen gravierende Nachteile für bestimmte gemeinnützige Bereiche wie den Natur-, Tier- und Umweltschutz. Bemängelt wird u. a. auch das Fehlen einer Regelung, welche die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Katalog für gemeinnützige Zwecke benennt sowie ausstehende Anpassungen an das geltende EU-Recht.
Positive Veränderungen
"Wir treten ein für eine neue Kultur des Spendens in Deutschland und begrüßen deshalb den Gesetzentwurf der Bundesregierung als einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des geltenden Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts", so Geschäftsführerin Daniela Felser. "Als Mitglied der Arbeitsgruppe zur Reform hätten uns allerdings weitergehenden Regelungen gewünscht und davon noch größere Effekte für das bürgerschaftliche Engagement erwartet.", so die Vertreterin eines der größten Dachverbände spendensammelnder Organisationen.
Positiv sieht der Deutsche Spendenrat e. V. die Anhebung des Sonderabzuges von Spenden für förderungswürdige gemeinnützige Zwecke auf 20 Prozent. Ebenso begrüßt der Spendenrat die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages auf 2.100 EUR und damit verbundene steuerliche Erleichterung um 300 EUR für alle ehrenamtlich Tätigen. Kritisiert wird, dass dieser Freibetrag nur Übungsleitern zugestanden wird. Da funktionierende Strukturen wichtig sind, spricht sich der Deutschen Spendenrat e. V. dafür aus, das Engagement auch von weiteren Personen in Vereins- und Stiftungsvorständen sowie z. B. von Rettungssanitätern ebenso zu würdigen.
Die Erhöhung von Zuwendungen für einen Stiftungsgrundstock von 307.000 auf 750.000 EUR, die über zehn Jahre verteilt werden können, wird ebenfalls positiv bewertet. Vorteilhaft für kulturelle Zwecke ist auch die Beibehaltung des Sonderausgabenabzuges in voller Höhe für Mitgliedsbeiträge.
Kritik: Reform geht nicht weit genug
Kritisch sieht der Deutsche Spendenrat ebenso wie andere Interessenvertretungen in dem zu eng gefassten Katalog, welche Zwecke gemeinnützig und förderungswürdig sind. Da sich unsere Gesellschaft im Wandel befindet, hält es der Deutsche Spendenrat e. V. für geboten, hier eine offene und erweiterungsfähige Definition für Gemeinnützigkeit zu verwenden. Die derzeit geplante abschließende Definition des Kataloges stellt deshalb eine unnötige, wenn nicht gar schädliche Einschränkung dar. Auch sollte die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ausdrücklich in den Katalog mit aufgenommen werden. Die steuerlichen Erleichterungen für freiwillig Tätige sollten nicht nur auf mildtätige Zwecke begrenzt, sondern weiter gefasst werden.
Vereinfachte Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organisationen im Bereich Finanzen könnten dazu beitragen, dass diese Organisationen weniger Verwaltungsaufwand betreiben und mehr Gelder für ihre eigentliche Tätigkeiten verwenden könnten. Ebenso wäre die Erlaubnis zu betriebswirtschaftlich sinnvollen Strukturen hilfreich: Dazu sollte gehören, dass Spenden in einem Zeitraum von drei Jahren eingesetzt werden können, eine rechtssichere Anerkennung von Gemeinnützigkeit und der Zweckbetriebe sowie Anpassungen an das geltende EU-Recht. Zudem sollte die bisherige Benachteiligung ehrenamtlich tätiger Personen aus den Bereichen des Natur- Tier- und Umweltschutzes aufgehoben werden. Hier sieht der Spendenrat noch Handlungsbedarf und bedauert, dass diese Verbesserungen in der aktuellen Reform fehlen.
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Deutscher Spendenrat e.V.
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