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Der Dritte Sektor atmet auf - Bunderat stimmt Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht zu

21.09.200709:54 UhrVereine & Verbände

(openPR) Berlin/Frankfurt, 21. September 2007 - Der Bundesrat hat heute in zweiter Lesung den Gesetzesentwurf zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01. Januar 2007 in Kraft und sieht unter anderem Steuererleichterungen für Spender und Stifter vor. An den beschlossenen Veränderungen haben der Deutsche Spendenrat und der Deutsche Fundraising Verband entscheidend mitgewirkt.

Der Dritte Sektor kann aufatmen - die Änderungen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts sind gültig. „Nun können die Gesetzesänderungen im Arbeitsalltag endlich umgesetzt werden“, freut sich Silvia Starz, die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Fundraising Verbandes. „Wir werden unseren Mitgliedern dafür entsprechende Hilfestellung geben.“ „Wir begrüßen das neue Gesetz und freuen uns, Spenden und gemeinnütziges Engagement in Deutschland attraktiver zu machen“, bekräftigt Daniela Felser, Geschäftsführerin des Deutschen Spendenrats. „Gemeinsam mit anderen Dachorganisationen haben wir uns maßgeblich für das neue Gesetz engagiert.“

Interview-Kontakte
Rechtsanwältin Daniela Felser, Geschäftsführerin des Deutschen Spendenrats e.V., Tel. 0171 - 2060 825, Mail: E-Mail
Silvia Starz, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Fundraising Verbandes Tel. 0175 - 8777 985, Mail: E-Mail

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