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Spenden-Dschungel wird vereinfacht - dennoch bleibt viel zu tun

11.06.200714:59 UhrVereine & Verbände

(openPR) Frankfurt, den 11. Juni 2007. In Berlin kommt heute der Gesetzentwurf zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements zur Anhörung im Finanzausschuss. Der Deutsche Fundraising Verband, die Fachorganisation für professionelle Spendensammler, begrüßt die geplanten Veränderungen des Steuerrechts, fordert allerdings weitere Verbesserungen.



Die Eckpunkte der Regelung des neuen Gesetzes sehen unter anderem vor:
- Heraufsetzung des Sonderabzugs von Spenden für förderungswürdige gemeinnützige Zwecke auf 20%
- Erhöhung von Zuwendungen für den Stiftungsgrundstock auf 750.000 Euro, die über 10 Jahre verteilt werden können (früher 307.000 Euro)
- eine steuerliche Erleichterung in Höhe von 300 Euro jährlich für Ehrenamtliche im mildtätigen Bereich, wenn ihr Engagement regelmäßig und mit einem durchschnittlichen Aufwand von mindestens 20 Zeitstunden monatlich erfolgt
- der Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge für kulturelle Zwecke bleibt in voller Höhe erhalten, auch wenn Gegenleistungen wie ermäßigte Eintrittskarten gegeben werden

„Das neue Gesetz sieht einige Erleichterungen für den Dritten Sektor vor, ist uns aber nicht umfassend genug“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Fundraising Verbandes Silvia Starz. „Wir fordern weitere Verbesserungen des Gemeinnützigkeitsrechts, um bürgerschaftliches Engagement in Deutschland zu erleichtern und zu stärken.“

Als Mitglied der Arbeitsgruppe Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts unterstützt der Deutsche Fundraising Verband die von der AG formulierten Erweiterungen des Gesetzentwurfs, die bei der heutigen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages zur Sprache kommen sollen. Unter anderem fehlt im Katalog der gemeinnützigen Zwecke die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Auch Großspender sollten mit einem Betrag bis zu 1 Mio. Euro steuerlich begünstigt werden, wenn sie zum Grundstockvermögen einer Stiftung beitragen. Und die steuerlichen Erleichterungen für Freiwillige sollten nicht nur auf mildtätige Zwecke begrenzt bleiben.

Auch die Rahmenbedingungen gemeinnütziger Organisationen für die finanztechnische Abwicklung und Abgrenzung bedürfen der Vereinfachung. Selbst kleine Vereine müssen bei der Gründung Rechtsberater hinzuziehen. Wenn sie verschiedene Einnahmequellen haben, sind sie auf Buchhalter und Steuerberater angewiesen, die auf das Gemeinnützigkeitsrecht spezialisiert sind. Der Wunsch der Spender und Förderer ist es dagegen, dass von ihrem Geld so wenig wie möglich in die Verwaltung fließt.

Über den Gesetzentwurf hinaus fordert der Deutsche Fundraising Verband Veränderungen für gemeinnützige Organisationen, die sinnvolle betriebs-wirtschaftliche Strukturen ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel die Möglichkeit, Spenden erst in einem Zeitrahmen von drei Jahren einsetzen zu müssen, Rechtssicherheit bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit und der Zweckbetriebe und nicht zuletzt Anpassungen an das EU-Recht.

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