(openPR) Deutscher Fundraising Verband und Deutscher Spendenrat begrüßen neues Gemeinnützigkeitsrecht.
Berlin/Frankfurt, 6. Juli 2007 - Der Bundestag verabschiedete heute den Gesetzentwurf zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements. Die beschlossenen Gesetzesänderungen im Gemeinnützigkeitsrecht sind unter Mitwirkung des Dritten Sektors entstanden und vereinfachen das Spenden erheblich. An den Veränderungen wirkten der Deutsche Fundraising Verband und der Deutsche Spendenrat entscheidend mit.
Als Mitglieder der „Arbeitsgruppe Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts“ haben der Deutsche Spendenrat und der Deutsche Fundraising Verband die Interessen ihrer Mitglieder in die entsprechenden Gremien erfolgreich eingebracht und vertreten. Das Gesetz soll am 21. September den Bundesrat passieren und rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Die Eckpunkte der neuen Gesetzesregelungen sehen unter anderem vor:
- Heraufsetzung des Sonderabzugs von Spenden für förderungswürdige gemeinnützige Zwecke auf 20%
- Erhöhung von Zuwendungen für den Stiftungsgrundstock auf 1 Mio. Euro, die über 10 Jahre verteilt werden können (früher 307.000 Euro)
- die vereinfachte Spendenbescheinigung für Beträge bis 200 Euro
- Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrags von 1.848 Euro bei unverändertem Anwendungsbereich auf 2.100 Euro
- Einführung einer steuerfreien Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen i.H.v. 500 Euro
- Anhebung der Steuerfreigrenze für gemeinnützige Organisationen auf
35.000 Euro (vorher 30.678 Euro)
- der Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge für kulturelle Zwecke bleibt in voller Höhe erhalten, auch wenn Gegenleistungen wie ermäßigte Eintrittskarten gegeben werden
- abschließende Formulierung der gemeinnützigen Zwecke, jedoch mit einer Öffnungsklausel, durch die in den nicht aufgeführten Fällen eine von den Ländern zu benennende zentrale Stelle entscheidet, ob ein Vereinszweck als gemeinnützig anerkannt wird
„Das neue Gesetz sieht einige Erleichterungen für den Dritten Sektor vor“, freut sich Silvia Starz, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Fundraising Verbandes. „Nun gilt es, Hilfestellung bei der Umsetzung durch die Finanzverwaltung und Finanzämter anzubieten. Das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland hat jetzt neue Anreize, die Anpassung an das Europarecht steht uns noch bevor.“ Daniela Felser, Geschäftsführerin des Deutschen Spendenrates, bekräftigt: „ Durch die Neuregelung werden sowohl die Interessen der Spender als auch die der spendensammelnden Organisationen besser berücksichtigt. Wir begrüßen die Veränderungen, da diese die Menschen zu mehr finanzieller und ehrenamtlicher Tätigkeit in unserer Gesellschaft motivieren können.“
Interview-Kontakt:
Rechtsanwältin Daniela Felser, Geschäftsführerin des Deutschen Spendenrats e.V., Tel: + 49 (30) 31867545
Silvia Starz, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Fundraising Verbandes, Tel. 0175 - 8777 985
Deutscher Fundraising Verband, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Pia Preuß, Emil-von-Behring-Str. 3, 60439 Frankfurt, Telefon: 069/1338948-14, Fax -10, Mail:
Deutscher Spendenrat, Knesebeckstraße 1, 10623 Berlin Tel.: + 49 (30) 30 83 14 92, E-Mail:
Der Deutsche Fundraising Verband mit 1200 Mitgliedern ist der Berufsverband der Fundraiserinnen und Fundraiser. Er wurde 1993 gegründet und ist heute der zweitgrößte Fundraising Verband in Europa. Zu seinen wichtigsten Zielen gehören die Professionalisierung des Fundraising und die Förderung ethischer Prinzipien im Fundraising.








