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Demonstrationsrecht de facto suspendiert

05.06.200713:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Thema: Verfassungsgericht / Demonstrationsrecht / G8

Datum: 05. 06. 2007

Das Bundesverfassungsgericht lässt eine G8-Mahnwache und eine Demonstration in Rostock-Laage nur unter strengen Auflagen zu. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:

Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht das Demonstrationsrecht de facto suspendiert. Es widerspricht damit dem eigenen so genannten Brokdorf-Urteil, mit dem das Demonstrationsrecht demonstrativ gestärkt wurde.

Die Auflagen sind lachhaft. Demnach haben die Demonstrationswilligen 15 Delegierte zu wählen und deren Namen 24 Stunden vor der statthaften Alibi-Demo der Polizei zu melden. Danach wäre es effektiver, wenn gleich eine Polizeigruppe zur Demonstration abgestellt würde.

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