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Gesellschaftlicher Ratschlag statt Paragrafen-Hektik

16.02.200515:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 16.02.2005
Gesellschaftlicher Ratschlag statt Paragrafen-Hektik
Die Bundesregierung und die rot-grüne Koalition wollen das Versammlungs- und Strafrecht verschärfen, um rechtsextreme Aufmärsche unterbinden zu können. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Innenausschuss:

1. Bürgerrechtler, Politikwissenschaftler und Rechtskundige warnen dringend vor Änderungen im Versammlungs- und Strafrecht, allemal vor Schnellschlüssen. Die Gefahr, dass sie vom Verfassungsgericht kassiert werden, ist riesengroß.

2. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem "Brokdorf-Urteil" das Demonstrationsrecht als "unentbehrlich und grundlegend" für die Demokratie außerordentlich hoch angesiedelt. Linke haben das immer begrüßt.

3. Demonstrationen, die vom Inhalt und vom Ort her auf die Verherrlichung oder Verharmlosung des NS-Regimes oder auf die Verhöhnung seiner Opfer zielen oder zum Hass gegen andere aufstacheln, können bereits mit dem geltenden Recht untersagt werden.

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