(openPR) Bereits die erste Stadtratsanfrage der Bayernpartei hat sich als erfolgreich herausgestellt. Das Kreisverwaltungsreferat hat erklärt, dass das bloße Verteilen von Flugblättern als freie Meinungsäußerung vom Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen und Plätze gedeckt ist und keiner Genehmigung bedarf, insbesondere nicht als Versammlung anzusehen ist.
Problematisch sei jedoch weiterhin, dass der gesamte Marienplatz als einheitlicher Ort zu sehen sei und damit mehrere zusammengehörende Personen stets eine Versammlung seien. Diese Konstellation ergäbe sich allerdings bei „klassischen“ Demonstrationen ohnehin kaum, sodass insofern keine Bedenken bestünden.
Stadtrat Thomas Hummel dankte dem Referenten Dr. Wilfried Blume-Beyerle bereits für diese Klarstellung. „Jetzt muss sich das nur noch bis zur Polizei durchsprechen“, so Hummel in Anspielung auf die Haltung der Landespolizei, das KVR hätte sie zur Durchsetzung seiner Rechtsauffassung angehalten.
Jedenfalls sei nun auch formell festgestellt, dass Nachbarschaftsinitiativen, Jugendgruppen und Bürgerbewegungen ihre Anliegen in der Öffentlichkeit darstellen dürften, ohne jedesmal den bürokratischen Weg über das Demonstrationsrecht wählen zu müssen.











