(openPR) Berlin, 21. Oktober 2026: Der Deutsche Bundestag hat den Regierungsentwurf zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz in erster Lesung beraten. Das Vorhaben soll die Zollverwaltung neu ordnen und die Bekämpfung von Finanzkriminalität stärken.
Der Entwurf der Bundesregierung ist als Bundestagsdrucksache 21/8282 dokumentiert und wurde zuvor dem Bundesrat als Drucksache 446/26 zugeleitet. Nach den vorliegenden Angaben ist das Gesetz zustimmungsbedürftig und soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Grundlage ist ein Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026; ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen lag bereits seit dem 3. März 2026 vor. Der Entwurf steht im Zusammenhang mit dem Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität, den das Kabinett am 25. Februar 2026 beschlossen hatte.
Neuordnung der Zollverwaltung als Kern der Reform
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzentwurf das Ziel, den Wirtschafts- und Finanzstandort Deutschland zu stärken und den demokratischen Rechtsstaat zu schützen. Im Zentrum steht eine organisatorische Reform der Zollverwaltung, von der nach den Angaben im Entwurf rund 49.000 Beschäftigte betroffen sind. Die bisher 41 Hauptzollämter und acht Zollfahndungsämter sollen zu 41 Zolldirektionen zusammengeführt werden. Die Umbenennung ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen, wobei die neue Bezeichnung wegen notwendiger Anpassungen, etwa bei Vordrucken und Beschilderungen, erst später verpflichtend werden soll.
Auch die Generalzolldirektion soll nach dem Entwurf anders strukturiert werden. Die bislang sechs Fachdirektionen sollen durch zwei Fachstränge ersetzt werden. Vorgesehen sind die Bereiche „Zölle und Steuern“ sowie „Sicherheit und Vollzug“. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll in ihrer bisherigen Struktur erhalten bleiben.
- Zusammenführung örtlicher Behörden zu 41 Zolldirektionen
- Neustrukturierung der Generalzolldirektion in zwei Fachstränge
- Eingliederung von Zollkriminalamt und Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung in die Generalzolldirektion
- Änderungen an 17 Gesetzen und einer Rechtsverordnung
Der Entwurf sieht zudem vor, dass Grundrechte eingeschränkt werden können. Genannt werden die Freiheit der Person, die Freizügigkeit, das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Damit betrifft das Vorhaben nicht nur Verwaltungsorganisation, sondern auch Eingriffsbefugnisse und Verfahrensfragen. Für die Finanzgerichte wird wegen eines neuen Verfahrens nach §§ 54 ff. Zollkriminalitätsbekämpfungsgesetz ein zusätzlicher Kostenaufwand infolge von Personalmehrbedarf angeführt.
Datenanalyse, KI und Vermögensabschöpfung im Fokus
Ein wesentlicher Teil des Gesetzgebungsvorhabens betrifft neue Befugnisse zur Auswertung vorhandener Daten. Nach den Angaben der Bundesregierung soll dabei auch Künstliche Intelligenz eingesetzt werden können. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bewertet den Entwurf nach den vorliegenden Angaben „mit großer Sorge“. Hintergrund ist insbesondere die geplante Möglichkeit, vorhandene Daten biometrisch mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet abzugleichen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die vorgesehene administrative Vermögensabschöpfung unterhalb der Schwelle einer strafrechtlichen Verurteilung. Diese Regelungen sollen der Bekämpfung von Finanzkriminalität dienen, berühren aber zugleich rechtsstaatliche Grundsätze. Soweit es um Verdachtslagen geht, ist die Unschuldsvermutung zu beachten. Eine abschließende Bewertung hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren und vom endgültigen Gesetzeswortlaut ab.
Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte, ordnet ein: „Für Unternehmen und Investoren können die geplanten Befugnisse bedeutsam werden, wenn steuerliche Strukturen, grenzüberschreitende Vorgänge oder Vermögenswerte von behördlichen Prüfungen betroffen sind. Entscheidend wird sein, ob der Gesetzgeber die Eingriffsmöglichkeiten hinreichend klar begrenzt und verfahrensrechtliche Sicherungen präzise ausgestaltet.“
Parlamentarisches Verfahren und Bedeutung für Betroffene
Die erste Lesung fand am 9. Oktober 2026 in der 100. Sitzung des Deutschen Bundestages statt. Für die Bundesregierung sprach der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen, Michael Schrodi. Im Anschluss wurden die Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen. Zusätzlich lag ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zollreform erweitern – Organisierte Steuerkriminalität wirksam verfolgen und eingezogenes Vermögen der Gesellschaft zurückgeben“ vor.
Der Finanzausschuss hat für den 2. November 2026 eine öffentliche Anhörung im Paul-Löbe-Haus vorgesehen. Mitberaten werden soll auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Bekämpfung von Geldwäsche und organisierter Steuerhinterziehung. Aus den Ausschussempfehlungen des Bundesrates ergeben sich weitere Diskussionspunkte, darunter Forderungen zur Beweislast bei nicht aufklärbarer Vermögensherkunft und zur Unterrichtung von Strafverfolgungsbehörden. Ob diese Vorschläge Eingang in das Gesetz finden, bleibt offen.
Für Unternehmen, Finanzmarktteilnehmer, Investoren und vermögende Privatpersonen ist der Fortgang des Verfahrens deshalb aufmerksam zu beobachten. Betroffene können bestehende Steuer- und Compliance-Strukturen, Dokumentationen zu Vermögenswerten sowie Abläufe bei Zoll- und Steuerverfahren vorsorglich prüfen lassen, ohne dem endgültigen Gesetzesinhalt vorzugreifen. Bedeutung haben kann dies insbesondere bei grenzüberschreitenden Strukturen, umfangreichen Datenbeständen und vermögensbezogenen Sachverhalten. Maßgeblich bleibt jedoch die Fassung, die am Ende des Gesetzgebungsverfahrens beschlossen wird.
Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/zollfinanzgerechtigkeitsgesetz-im-bundestag-beraten/

MTR Legal Rechtsanwälte ist eine bundesweit und international tätige Full-Service-Wirtschaftskanzlei. Die Sozietät berät Unternehmen, institutionelle Investoren und vermögende Privatpersonen in den Bereichen Gesellschafts-, Steuer-, Handels-, Vertrags-, Vertriebs-, Kapitalmarkt- und Bankrecht.










