(openPR) GdP fordert vom kommenden Parlament eine zügige Zollreform
Am 27.09.2009 sind Bundestagwahlen und mögliche veränderte Mehrheiten im Deutschen Bundestag lassen die Hoffnung wachsen, dass der Zoll zukünftig effektiver und stärker entsprechend den zunehmend finanzpolizeilichen und steuerlich administrativen Aufgaben ausgerichtet wird. Der wirksame Kampf gegen Zigaretten-, Rauschgift- und Waffenschmuggel, Geldwäsche, Terrorismus, Wirtschafts- und Finanzkriminalität sowie die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit erfordern neue bessere Strukturen. „Die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bisher fast weltanschaulich vertretene unsinnige Doktrin vom Zollvollzugsdienst als Annex der Finanzverwaltung muss durch zeitgemäße Vorstellungen ersetzt werden“, fordert der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) -Bezirksgruppe Zoll- Frank Buckenhofer. Nach den Vorstellungen der GdP kann das kommende Parlament und vor allem der zukünftige Minister den heutigen Zoll zügig und mit wenigen ersten organisatorischen Schritten effektiv, modern, kostengünstig und schlank ausrichten.
Ungefähr die Hälfte der Beschäftigten der Zollverwaltung ist heute schon im Zollfahndungsdienst einschließlich des ZKA, in den Streifen- und Kontrolldiensten samt der Grenzabfertigung und der Küstenwache sowie bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig. Die mit der letzten Zollreform eingeführte Bündelung der Vollzugsdienste bei den Hauptzollämtern in die Sachgebiete Kontrollen „C“ und Ermittlungen „E“ muss in der kommenden Wahlperiode konsequent weiter geführt werden. Die GdP fordert von der neuen Bundesregierung als nächsten logischen Schritt die vollständige Anbindung dieser Vollzugsdienste aus den Sachgebieten „C“ und „E“ der Hauptzollämter unter Beibehaltung ihrer bisherigen Standorte an die acht Zollfahndungsämter. Mit diesem Schritt würden sämtliche Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste des Zolls problemlos zusammengeführt. Die einheitliche fachlich kompetente Führung und strategische Ausrichtung garantiert das erfolgreiche Zusammenwirken dieser Kräfte. Klare, sich fachlich abgrenzende Zuständigkeiten und schnelle zweistufige und ausschließlich vertikale Weisungsstrukturen würden den undurchsichtigen, schwerfälligen und durch enorme Reibungsverluste und unsinnige Selbstverwaltung geprägten heutigen Behördenaufbau ablösen.
Das Konzept der GdP erreicht mit seiner Bündelung aller Vollzugseinheiten in acht Zollfahndungsämtern die Sicherung der Standorte dieser Einheiten und ein Höchstmaß an Sozialverträglichkeit. Zudem gewährleistet es die dienstlich notwendige Präsenz in der Fläche bei gleichzeitiger Steigerung der Effektivität und deutlicher Verwaltungskostensenkung. Diese Vollzugsdienststellen wären außerdem groß genug, um berufliche Entwicklungen, Beförderungen und Veränderungen, vor allem orientiert an den besonderen Bedürfnissen und Anforderungen der Vollzugsbeschäftigten, „hausintern“ zu ermöglichen.
Nicht zuletzt erfordert dieser erste Schritt zu Beginn nur wenige rechtliche Eingriffe. Sowohl das Zollverwaltungsgesetz, das Zollfahndungsdienstgesetz und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bilden ein sehr gutes Fundament für die zukünftige Bündelung der Aufgaben und Befugnisse sämtlicher Zollvollzugsdienste bei den Zollfahndungsämtern unter dem Dach des Zollkriminalamtes.












