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Schäuble I: Erneuter Angriff aufs Grundgesetz

04.07.200610:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Thema: Terrorismusbekämpfung / Bundestag / Schily / Schäuble

Die große Koalition hat weitere Gesetze zur Terrorismusbekämpfung angekündigt. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:

Nach dem 11. September 2001 beschloss der Bundestag weit gehende Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung. Sie griffen zugleich umfangreich in verbriefte Bürgerrechte ein. Etliche über Gebühr. Das belegen mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes.

Davon unberührt wollen die Unionsparteien und die SPD nun noch draufsatteln. Nach Otto I, II und III soll nach der parlamentarischen Sommerpause Schäuble I folgen. Demnach sollen die Befugnisse der Geheimdienste noch mal erweitert und Bürgerrechte weiter abgebaut werden. Kurzum: Es geht um einen erneuten Angriff aufs Grundgesetz - von Amts wegen.

Die Antiterrorgesetze von 2001 waren befristet und sollten im Bundestag evaluiert werden. So das rot-grüne Versprechen damals. Eingelöst wurde es nie, auch wenn Unions- und SPD-Politiker heute anderes behaupten.

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