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Grundrechte per „Dienstvorschrift“ außer Kraft gesetzt: Piratenpartei erwägt Strafantrag gegen Schily

26.04.200714:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Grundrechte per „Dienstvorschrift“ außer Kraft gesetzt: Piratenpartei erwägt Strafantrag gegen Schily

(openPR) Online-Durchsuchungen von Computern werden von den Nachrichtendiensten des Bundes bereits seit 2005 durchgeführt. Dies räumte die Bundesregierung am gestrigen Mittwoch in einer Sitzung des Innenausschusses ein. Die Rechtsgrundlage dieser delikaten Art der Überwachung bildet eine Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily.

Dass Überwachungsorgane der Regierung die Grundrechte ihrer Bürger per „Dienstvorschrift“ außer Kraft setzen können, ist geradezu empörend. Deshalb fordert die Piratenpartei Deutschland den sofortigen Stopp der heimlichen Online-Durchsuchungen. Sie äußert Entsetzen darüber, dass im Innenministerium einer Dienstanweisung ein höherer Stellenwert eingeräumt wird als den Grundrechten der Bürger. Des weiteren fordert die Piratenpartei Deutschland die Vernichtung aller durch diese Verfassungsbrüche gewonnenen Informationen und eine Offenlegung des Umfangs der durchgeführten Durchsuchungen. Darüber hinaus erwägt die Piratenpartei Deutschland einen Strafantrag gegen Bundesinnenminister a.D. Otto Schily zu stellen.

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